Der ukrainische Geheimdienst SBU hat am Samstag in seinem offiziellen Facebook-Auftritt ein einjähriges Einreiseverbot für ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz nun auch öffentlich bestätigt. Begründet wurde die Maßnahme mit Wehrschütz’ persönlicher Sicherheit.
“Wir erinnern daran, dass Christian Wehrschütz in seinem Interview von vorhandenen Bedrohungen für sein Leben in der Ukraine gesprochen hat. Um mögliche Provokationen während des Aufenthalts des österreichischen Journalisten in unserem Land zu verhindern, hat der SBU im Einklang mit den Gesetzen beschlossen, ihm die Einreise zu verbieten”, erklärte der Geheimdienst.
Wehrschütz als “Agent des Kreml”
Der SBU bezog sich in seiner Erklärung aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen mit “ORF-Reporter fürchtet in der Ukraine um sein Leben” betitelten Artikel in der Online-Ausgabe der Kronenzeitung, in dem Wehrschütz am 26. Dezember 2018 über eine Stigmatisierung als “Agent des Kreml”, die Verweigerung einer Akkreditierung für die ostukrainischen Frontgebiete sowie “immer stärker werdende Schikanen” in der Ukraine geklagt hatte.
Dass der ukrainische Geheimdienst die von der Kronenzeitung kolportierten Todesängste zur Begründung des Einreiseverbots verwenden würde, hatte sich bereits vor dieser offiziellen Bestätigung abgezeichnet. Die ukrainische Parlamentsabgeordnete Olha Tscherwakowa, die am Donnerstag die Geheimdienstentscheidung via Facebook publik gemacht hatte, hatte bereits am Freitag gegenüber der APA erklärt, dass nach Wehrschütz’ spektakulärer Erklärung russische Geheimdienste diese Situation nützen und ihm Schaden zufügen könnten. Konkrete Indizien für dieses Szenario konnte die Abgeordnete dabei nicht nennen.
(APA/red)
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