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Opposition fordert Rücktritt von Landesrätin Schmid

Schwarzach - Die Vorarlberger Oppositionsparteien SPÖ und Grüne, die die Sonderprüfung des Landesrechnungshofs (RH) zur personellen Situation in den Pflegeheimen veranlasst hatten, haben Sozial-Landesrätin Greti Schmid (V) nach Bekanntwerden des Ergebnisses zum Rücktritt aufgefordert.

Auch FPÖ-Sozialsprecherin Hildtraud Wieser stellte Schmid kein gutes Zeugnis aus. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) nahm sein Regierungsmitglied dagegen in Schutz.

Die vom RH festgestellte “fahrlässige Gefährdung der Bewohner” in drei Heimen sei “wohl besonders erschreckend”, so SPÖ-Sozialsprecherin Elke Sader. Empört zeigte sich auch Grünen-Sozialsprecherin Katharina Wiesflecker: “Weisgemacht wurde uns von der Landesregierung hingegen, es sei – mit Ausnahme von Rankweil – alles in bester Ordnung”.

Als “unglaublich” bzw. als “Skandal” bezeichnete die Opposition zudem die Tatsache, dass in 27 Heimen die vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) vorgegebenen Standards nicht eingehalten wurden. “Landesrätin Schmid hat sich für die Führung des Sozialressorts aus unserer Sicht endgültig disqualifiziert. Ihre Überforderung ist den dadurch Betroffenen nicht länger zumutbar”, erklärte Grünen-Landessprecher Johannes Rauch.

Für FPÖ-Sozialsprecherin Wieser stellte der Bericht den Verantwortungsträgern, allen voran Schmid, “wahrlich kein gutes Zeugnis aus”. Sie forderte, die Defizite rasch zu beheben. “Es darf zu keiner weiteren Verunsicherung unserer Heimbewohner sowie deren Angehörigen kommen”, so Wieser.

Landeshauptmann Sausgruber betonte, dass manche der im Rechnungshof-Bericht kritisierten Zustände bereits beseitigt seien. Man bekenne sich seitens des Landes zur Qualität, die im Gesetz verankert ist. In der Praxis gebe es immer wieder Druckstellen, die man gemeinsam mit den Trägern zu beseitigen versuche, gab Sausgruber zu. “Perfektion ist uns bisher noch nicht gelungen”, so der Landeshauptmann. Weiters unterstrich er, dass die Meinungen der Experten in der Frage auseinandergingen, wie lange diplomierte Kräfte anwesend sein müssten.

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