Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen und häusliche Gewalt – Dinge, die zum einen laut Opferschutzstellen „enttabuisiert“ werden sollen. Andererseits gibt es bei Prozessen häufig den Ausschluss der Öffentlichkeit, was bewirkt, dass nur oberflächliche und rudimentäre Informationen durchdringen. In den meisten Fällen bringen Opfervertreter kein Licht ins Dunkel, zu groß ist die Angst der Opfer, erkannt zu werden. Auch aus Unsicherheit sagen Opferanwältinnen häufig sicherheitshalber lieber gar nichts, statt die Chance zu einer möglichen öffentlichen Stellungnahme zu nutzen. Anders die Dornbirner Anwältin Birgitt Breinbauer. Sie glaubt, dass es in einzelnen Fällen von Vorteil sein kann, nicht zu „mauern“, sondern Auskunft zu geben. „Natürlich nur nach Rücksprache mit den Mandantinnen“, so die Anwältin. Für die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, die auch hin und wieder Opfer vertritt, ist es selbstverständlich, dass die Anonymität aller Beteiligten gewahrt bleiben muss.
Strenge Vorgaben
Das Gesetz selbst sieht vor, dass Verfahren grundsätzlich öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden darf. Bei Sexualstrafprozessen liegt diese Ausnahmesituation häufig vor, doch es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob hinter verschlossenen Türen verhandelt werden darf. Wird die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen, leidet das Verfahren an einem Nichtigkeitsgrund und muss sogar neu durchgeführt werden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.