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Opfer wollen nicht "nur" Opfer sein

Anwaltskammerpräsidentin Birgitt Breinbauer: „In einzelnen Fällen Auskunft geben und nicht mauern.“
Anwaltskammerpräsidentin Birgitt Breinbauer: „In einzelnen Fällen Auskunft geben und nicht mauern.“ ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Feldkirch - Warum Medienberichte über Vergewaltigungen un Missbrauch auch von Vorteil sein können.


Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen und häusliche Gewalt – Dinge, die zum einen laut Opferschutzstellen „enttabuisiert“ werden sollen. Andererseits gibt es bei Prozessen häufig den Ausschluss der Öffentlichkeit, was bewirkt, dass nur oberflächliche und rudimentäre Informationen durchdringen. In den meisten Fällen bringen Opfervertreter kein Licht ins Dunkel, zu groß ist die Angst der Opfer, erkannt zu werden. Auch aus Unsicherheit sagen Opferanwältinnen häufig sicherheitshalber lieber gar nichts, statt die Chance zu einer möglichen öffentlichen Stellungnahme zu nutzen. Anders die Dornbirner Anwältin Birgitt Breinbauer. Sie glaubt, dass es in einzelnen Fällen von Vorteil sein kann, nicht zu „mauern“, sondern Auskunft zu geben. „Natürlich nur nach Rücksprache mit den Mandantinnen“, so die Anwältin. Für die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, die auch hin und wieder Opfer vertritt, ist es selbstverständlich, dass die Anonymität aller Beteiligten gewahrt bleiben muss.

Strenge Vorgaben

Das Gesetz selbst sieht vor, dass Verfahren grundsätzlich öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden darf. Bei Sexualstrafprozessen liegt diese Ausnahmesituation häufig vor, doch es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob hinter verschlossenen Türen verhandelt werden darf. Wird die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen, leidet das Verfahren an einem Nichtigkeitsgrund und muss sogar neu durchgeführt werden.

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