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Opfer suchte Schuld auch bei sich selbst

Dem aggressiven jungen Mann fehle es offenbar an Mitgefühl, merkte Richter Günther Höllwarth an.
Dem aggressiven jungen Mann fehle es offenbar an Mitgefühl, merkte Richter Günther Höllwarth an. ©Symbolbild/Bilderbox
Haft für Vorbestraften, der Kindesmutter bedrohte und andere Ex-Freundin verletzte.

“Es ist aber auch meine Schuld“, sagte das Opfer von Morddrohungen. Schließlich habe sie den Angeklagten das gemeinsame Kind drei Monate lang nicht sehen lassen, weil er nach der Trennung eine Beziehung mit ihrer 21-jährigen Freundin eingegangen sei, berichtete die 23-jährige Zeugin. Deshalb drohte der 25-jährige Kindesvater mehrmals damit, die Kindesmutter, ihre Familie und ihre Freundinnen umzubringen, wenn ihm sein Kind weiterhin vorenthalten werde.

Wegen dieser Drohungen und anderer Delikte wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der von Hubert Kinz verteidigte Untersuchungshäftling annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Diebstahls. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Haft betragen.

War es noch bei psychischer Gewalt gegen die Kindesmutter, ihre Familie und ihre Freundinnen geblieben, so wurde der Österreicher türkischer Herkunft nach dem Ende seiner nächsten Beziehung auch physisch gewalttätig. Als die 21-jährige Freundin mit ihm Schluss machte, schlug und verletzte er sie bei zwei Vorfällen leicht.

Mangel an Mitgefühl

Dem aggressiven jungen Mann fehle es offenbar an Mitgefühl, merkte Richter Günther Höllwarth an. Denn der Arbeitslose behauptete, ihm sei lediglich die Hand ausgerutscht. Er habe nicht absichtlich zugeschlagen. Zudem behauptete der einschlägig vorbestrafte Gewalttäter, er habe die 21-Jährige beim Geschlechtsverkehr zur sexuellen Stimulation einvernehmlich gewürgt.

Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft 19 Delikte: acht Nötigungen, sechs gefährliche Drohungen, zwei Körperverletzungen, zweifache unbefugte Inbetriebnahme eines Autos und einen Diebstahl. Von sechs Anklagepunkten wurde der sich teilweise schuldig bekennende Unterländer freigesprochen.

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