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Opfer erlitt Panikattacke kurz vor Prozessbeginn

Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch nach einer zweistündigen Verhandlung auf 8. Oktober vertagt
Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch nach einer zweistündigen Verhandlung auf 8. Oktober vertagt ©VOL.AT | Unsplash
Noch kein Urteil im Prozess um Überfall auf Casino-Gewinner. Zwei Vorbestrafte sollen einem 24-Jährigen 30 Euro und Uhr abgenommen haben – mit vorgehaltenem Messer.

Von Seff Dünser (NEUE)

Das mutmaßliche Raubopfer entschuldigte sein Fernbleiben von der Gerichtsverhandlung kurz vor Prozessbeginn mit einer aktuellen Panikattacke. Deshalb wurde am gestrigen Mittwoch der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch nach einer zweistündigen Verhandlung auf 8. Oktober vertagt. Dann soll der Zeuge befragt und das Urteil verkündet werden.

Bis zu 15 Jahre Haft

Staatsanwalt Simon Mathis wirft den beiden vorbestraften Untersuchungshäftlingen das Verbrechen des schweren Raubes mit einem Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren Gefängnis vor. Demnach sollen der 25-jährige Erstangeklagte und der 28-jährige Zweitangeklagte am 24. April in Hard auf der Straße mit vorgehaltenem Messer einem 24-Jährigen 30 Euro und eine Armbanduhr im Wert von 2200 Euro weggenommen haben. Die Angeklagten, so der öffentliche Ankläger, hätten davor erfahren, dass der junge Mann im Spielcasino 50.000 Euro gewonnen habe. Zwei Versuche, bei Banken zu noch mehr Geld zu kommen, seien gescheitert, sagte der Staatsanwalt in seinem Anklagevortrag. Bei der ersten Bank sei das Konto des 24-Jährigen nicht mehr gedeckt gewesen. Und die zweite Bank, bei der das mutmaßliche Opfer über ein Sparbuch verfügt habe, sei an jenem April-Nachmittag wegen der Corona-Krise geschlossen gewesen.

Freisprüche beantragt

Die Verteidiger Lukas Burger und Christoph Eberle beantragten hingegen Freisprüche für ihre Mandanten. Es habe keinen Raubüberfall gegeben, die Angeklagten hätten lediglich Schulden im Ausmaß von 2000 Euro eingetrieben, die der 24-Jährige bei einem 22-Jährigen gehabt habe. Die Anwälte sprachen von einer „rechtmäßigen Forderung“. Das Messer habe er dem 24-Jährigen nur deshalb vorgehalten, weil er von ihm rassistisch beleidigt worden sei, sagte der türkischstämmige Zweitangeklagte. Sie hätten den jungen Mann nicht bedroht. Er habe ihnen das Geld und die Uhr freiwillig hergegeben, um seine Schulden zu begleichen.

Keine Schulden

Vor der Polizei stellte das mutmaßliche Opfer das in Abrede. Er habe keine Schulden bei dem 22-Jährigen, sagte der Zeuge bei er Polizeiaus. Der Zweitangeklagte habe ihm das Messer seitlich an den Rücken gehalten. Dann seien ihm das Bargeld und die teure Uhr abgenommen worden. Die beiden Angeklagten hätten zuerst an seiner Wohnungstür geläutet und seien dann mit ihm zu den Banken gegangen. Vor einem Geldinstitut habe der Zweitangeklagte zu ihm gesagt, er sei von der Rockergruppe Hells Angels.

(Quelle: NEUE)

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