Bei der Einvernahme im Vorverfahren weinte das Mädchen. Im Prozess musste es die sexuellen Übergriffe nicht nochmals schildern. Der 64-Jährige zeigte sich mal geständig, dann stritt er wieder ab. In der Verhandlung räumte er ein, das Kind im Intimbereich gestreichelt zu haben. Opa, was hast du gemacht! Du bist ein Depp, sagte das Kind damals zu ihm und rannte davon.
Muttertag
Passiert war der Missbrauch am Muttertag. Das Mädchen wollte am Nachmittag zum Großvater, um Computer zu spielen. Der Opa hatte eine Volksmusikkassette eingelegt und setzte sich mit dem Kind auf die Wohnzimmercouch. Vor ihm stand ein halbvolles Glas. Das Mädchen erzählte, dass das Getränk ganz komisch gestunken habe, es vermutete Schnaps. Der Großvater war bereits betrunken. Der Mann holte dem Kind Süßigkeiten und verwickelte es in perverse Gespräche. Danach griff er ihm unter den Rock und unter die Bluse. Immer wieder schlug die Enkelin seine Hand weg. Beim Prozess gab sich der gebrechlich Wirkende gelassen. Wenn Sie ein Kind noch einmal anrühren, kommen Sie ins Gefängnis, macht Richter Peter Mück dem Pensionisten klar. Die 500 Euro für das Opfer wird der Mann kaum bezahlen können. Sein Einkommen liegt knapp über dem Existenzminimum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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