Zusätzlich muss der Mann wegen gewerbsmäßigen, schweren Betruges 960 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 22-Jährige hatte über zwei Jahre hinweg bei diversen Onlineshops Waren im Wert von rund 13.000 Euro bestellt und nie bezahlt. Die Adresse gab er korrekt an, den Namen fälschte er. Somit kam man dem Mann lange nicht auf die Schliche.
Die Haft hat er bereits im Zuge der U-Haft abgesessen und durfte bereits am Dienstag das Gefängnis als freier Mann verlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Christiane Eckert)
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