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Online-Kinderfotos oft leichte Beute für Pädophile

Fotos sollten nicht unbedacht online gestellt werden.
Fotos sollten nicht unbedacht online gestellt werden. ©Symbolbild/Bilderbox
Eltern nutzen Facebook und Co. immer stärker als digitales Fotoalbum ihrer Kinder. Diese Bilder sind jedoch nicht immer legal und können leicht in falsche Hände fallen.

Der Nachwuchs bei seinem ersten Schritt, beim Baden am See oder in der Badewanne, spielend im Garten und im ersten Faschingskostüm – immer mehr junge Eltern veröffentlichen voller Stolz solche Bilder im Internet. Was als digitales Fotoalbum für Freunde und Verwandte gedacht ist, kann schnell ungeahnte Folgen haben.

Interessen des Kindes

“Jedes Foto, egal welches Motiv abgebildet wurde, unterliegt nach der aktuellen Rechtsprechung dem vollen Urheberrechtsschutz des Herstellers. Ihm steht die Nutzung der Fotos frei”, erklärt Rechtsanwalt Michael Krüger, spezialisiert auf Medien- und Urheberrecht. Daher darf man als Elternteil Fotos von den Kindern grundsätzlich problemlos online stellen. Aber mit einer Einschränkung. “Dies darf ich nur, sofern nicht berechtigte Interessen des Kindes beeinträchtigt werden”, warnt Krüger. Der Schutz der Kindesinteressen steht über dem Urheberrecht der Eltern.

Leichte Beute für Pädophile

Eltern sollten sich im Voraus überlegen, ob sie ihrem Kind mit dem Onlinestellen der Bilder einen Gefallen tun. Denn dank Archivsuchmaschinen können selbst gelöschte Bilder immer wieder auftauchen. Vor allem Fotos von Kindern in der Badewanne, im Freibad oder in bestimmten Posen sollten vermieden werden. “Fotos von Kindern, die geeignet sind, pädophile Gedanken zu fördern, dürfen nicht veröffentlicht werden, da damit berechtigte Interessen der abgebildeten Kinder verletzt werden”, bestätigt Krüger.

Privatsphäre-Einstellungen kein Garant

Auch strikte Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook und Co. bieten keine absolute Sicherheit. Videos und Bilder mit für die Eltern lustigen Vorkommnissen können sich dank Youtube, Twitter und Facebook schnell ohne Kontrolle der Eltern verbreiten. Im schlimmsten Fall landen freizügige Bilder der Kinder in Foren von Pädophilen oder Sex-Seiten. In einem solchen Fall sollte schnell reagiert werden. “Der Hersteller der Fotos kann jeden, der das Foto ohne seine Zustimmung verwendet, auf Unterlassung klagen. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Kinder- oder Blumenfotos handelt”, betont Krüger.

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