Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch kann an die USA ausgeliefert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am Dienstag ein entsprechendes des Oberlandesgerichtes Wien und wies sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtasch Verteidigern ab.
Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug: Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs treffen.
Kein Erfolg mit Argument "politischer Motivation"
Kernpunkt der Argumentationslinien sowohl der Generalprokurator als auch des Firtasch'schen Verteidigerteams - angeführt von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer - war, dass das OLG Wien im Februar 2017 die Behauptung politischer Motive für den US-Auslieferungsantrag als "nicht ausreichend begründet" verworfen hatte.
Der fünfköpfige OGH-Senat stellte zwar Gesetzesverletzungen im OLG-Urteil fest - etwa die Rechtsauffassung, wonach "rein kriminelle Taten" nicht in den Regelungsbereich des Auslieferungsvertrags mit den USA fielen -, diese hätten aber letztlich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts gehabt, die daher auch nicht aufzuheben sei.
Die von Firtaschs vier Verteidigern wortreich vorgebrachten Argumente, wonach dieser als - laut Böhmdorfer - "politischer Gegenspieler der USA auf der Weltbühne" von Washington aus rein politischen Motiven verfolgt werde, überzeugten die Höchstrichter ebenfalls nicht. Auch drohe dem Oligarchen in den USA weder die Todesstrafe noch eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung.
Jabloner muss Entscheidung über Auslieferung treffen
Die USA beantragen seit 2014 im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen. Firtasch selbst bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, da die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig - und wurde nun vom OGH bestätigt.
Nachdem nun in Österreich die juristischen Mittel, ausgeschöpft sind, muss Justizminister Clemens Jabloner, vermutlich in den nächsten Tagen, die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs an die USA treffen.
(APA/Red)
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