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OLG bestätigte Enthaftung eines Wiener Drogen-Bosses

Die Staatsanwaltschaft hatte die Enthaftung der drei Verdächtigen bekämpft, blitzte damit aber beim OLG ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Enthaftung der drei Verdächtigen bekämpft, blitzte damit aber beim OLG ab. ©APA (Sujet)
Das OLG bestätigte nun die Entscheidung, das jener 38-Jährige, der als mutmaßlicher Drogen-Boss gilt, und zwei seiner Komplizen wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots auf freien Fuß gesetzt wurden.

Die Anfang Februar wegen zu schleppender Ermittlungen vom Landesgericht für Strafsachen vorgenommene Enthaftung eines angeblichen Chefs einer Drogen-Bande, die 3,7 Tonnen Marihuana in Verkehr gesetzt haben soll, war rechtens. Das Oberlandesgericht (OLG) hat nun die Entscheidung bestätigt, mit der auch zwei mutmaßliche Komplizen des 38-Jährigen auf freien Fuß gekommen sind.

Enthaftung eines mutmaßlichen Wiener Drogen-Bosses war rechtens

Die Staatsanwaltschaft hatte die Enthaftung der drei Verdächtigen bekämpft, blitzte damit aber beim OLG ab. “Den Beschwerden wurde nicht Folge gegeben. Die Enthaftungen sind damit rechtswirksam”, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts, Thomas Spreitzer, der APA einen Bericht des Gratisblatts “Heute” (Donnerstag-Ausgabe).

Der OLG-Beschluss muss als Niederlage für die Anklagebehörde betrachtet werden. Zwei Gerichtsinstanzen schlossen sich der Rechtsansicht von Verteidiger Philipp Wolm an, der in dieser Sache den angeblichen Drogen-Boss vertritt. Obwohl der Mann 243 Tage in U-Haft saß, brachte die Staatsanwaltschaft keine Anklage zuwege. Schließlich riss Wolm der Geduldsfaden, er brachte einen Enthaftungsantrag wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots ein. Fast sieben Wochen nach der Enthaftung der Verdächtigen liegt übrigens noch immer keine Anklageschrift vor.

Die Staatsanwaltschaft lässt den Eindruck, es wäre in dieser Causa zu lax ermittelt worden, nicht gelten. “Das ist ein umfangreicher Akt mit 13 Bänden und 20 Beschuldigten”, hieß es Anfang Februar gegenüber der APA. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Verfahren gegen sieben Beschuldigte schon damals erstinstanzlich erledigt waren. Die Ergebnisse wichtiger polizeilicher Erhebungen – etwa eine Handy-Auswertung – wären aber erst im Jänner eingelangt.

(APA/Red)

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