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Ohne Krankenversicherung im Spital - Prozess

Symbolfoto &copy bilderbox
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60-jähroger Obdachloser hatte sich im Frühjahr zweimal unter falschem Namen im AKH behandeln lassen - er wurde wegen Verdacht auf Schlaganfall eingeliefert - Behandlungskosten waren offen geblieben.

Wegen schweren Betruges musste sich am Donnerstag, ein Obdachloser im Wiener Straflandesgericht verantworten. Der 60-Jährige, der von monatlich 200 Euro Notstandshilfe lebt, hatte sich im Frühjahr zwei Mal unter falschem Namen im AKH behandeln lassen: Er ist nicht krankenversichert. Weil die Kosten von 8.712 Euro offen blieben, landete der Mann nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak).


Dort brach die Anklage allerdings zusammen. Der Mann war beide Male mit Verdacht auf Schlaganfall von einem Rettungswagen eingeliefert worden, und das AKH machte in einer Stellungnahme klar, dass man einen Mittellosen bzw. Nichtversicherten nie abweisen würde, wenn damit für diesen Lebensgefahr verbunden wäre. Damit, hieß es in einem dem Gericht vorgelegten Schreiben, würde man ja eine Gesundheitsschädigung in Kauf nehmen.


Der Obdachlose war am 15. März auf offener Straße zusammen gebrochen. „Die Rettung hat mi z’samm klaubt. Plötzlich war mir schwarz vor die Aug’n, mi hat’s z’samm draht, dann war’s vorbei“, schilderte er in der Verhandlung. Weil ihm klar war, dass er sich das Spital nicht leisten konnte, wollte er dieses sofort gegen Revers entlassen, wurde von den Ärzten aber zum Bleiben überredet. Er variierte allerdings ein wenig seinen Namen, als er danach gefragt wurde.


Nach einer Woche verschwand der Obdachlose vorzeitig aus dem Krankenhaus: „I bin gangen, weil mir das schon auf die Nerven gangen is’, die ganzen Behandlungen.“ Rund einen Monat später wurde er jedoch mit denselben Symptomen neuerlich eingeliefert. Diesmal nannte er sich „Spreitzer“ und machte sich zwei Jahre älter. Einem Pfleger, der ihn wieder erkannte und auf den ersten Aufenthalt ansprach, erklärte er, das wäre damals sein Bruder gewesen.


Der Schwindel flog trotzdem auf, der Obdachlose kam in U-Haft. Der Vorsitzende zeigte jetzt Verständnis für den 60-Jährigen: „Es ist Ihnen nichts anderes übrig geblieben. Das war eine Notfallsituation, eine innere Notstandssituation.“


Im Hinblick auf das Schreiben aus dem AKH liege keine strafbare Handlung vor, urteilte das Gericht. „Es fehlt an einer Vermögen schädigenden Handlung“, hieß es in der Begründung. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor.

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