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OGH lehnt Verlegung von Cain-Prozess in anderen Gerichtssprengel ab

Fall Cain: Oberster Gerichtshof wies Antrag der Verteidigung ab.
Fall Cain: Oberster Gerichtshof wies Antrag der Verteidigung ab. ©VOL.AT
Der Mordprozess im Fall Cain wird definitiv im Gerichtssprengel Tirol-Vorarlberg - also in Feldkirch oder Innsbruck - stattfinden. Nach Angaben von Reinhard Flatz, dem Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, lehnte der Oberste Gerichtshof (OGH) den Antrag der Verteidigung auf eine Verlegung des Prozesses in einen anderen Gerichtssprengel ab.
Antrag auf Verlegung eingereicht
30. März Prozesstermin
Chronologie: Der Tod des kleinen Cain
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Der Akt sei nun vom OGH an das Oberlandesgericht (OLG) nach Innsbruck weitergeschickt worden. Deshalb könne er den nach wie vor aufrechten Verhandlungstermin am Landesgericht Feldkirch – 30. März – noch nicht definitiv bestätigen, erklärte Flatz auf APA-Anfrage.

Nach Ansicht des OGH seien offensichtlich die Voraussetzungen für eine Delegierung des Prozesses nicht gegeben, sagte Flatz. Weiter wollte er das Vorgehen des OGH nicht erläutern. Am OLG in Innsbruck wird nun offenbar aber noch über eine allfällige Verlegung der Verhandlung von Feldkirch in die Tiroler Landeshauptstadt entschieden. Die Chancen, dass der Prozess im Fall Cain außerhalb von Vorarlberg geführt wird, wurden allgemein von Anfang an als nur sehr klein eingeschätzt.

Solange der Akt nicht wieder am Landesgericht Feldkirch eingelangt sei, könne er den 30. März als Prozesstermin nicht endgültig bestätigen, sagte Flatz. Der Termin bleibe aber weiter aufrecht.

Veith: “Objektiver Prozess nicht möglich”

Der Verteidiger des Tatverdächtigen im Fall Cain, Edgar Veith, hatte Mitte Jänner beim Landesgericht Feldkirch einen Antrag auf Verlegung des Mordprozesses gegen seinen Mandanten in ein anderes Bundesland gestellt. Nach dem Willen Veiths sollte die Verhandlung östlich von Tirol bzw. jedenfalls nicht in Feldkirch abgehalten werden. Seine Haltung hatte er stets damit begründet, dass in Vorarlberg angesichts der Medien-Berichterstattung im vergangenen Jahr “die Unschuldsvermutung schon verworfen und mit Füßen getreten” worden sei. Unter diesen Voraussetzungen sei in Vorarlberg ein objektiver Prozess gegen seinen Mandanten nicht möglich.

Cain stirbt an Verletzungen

Der 27-jährige Angeklagte, den Veith vertritt, soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben. Das Kind ist offenbar von dem Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden, dass es seinen Verletzungen erlag. Der kleine Bub war tot aufgefunden worden, nachdem der 27-Jährige die Rettung alarmiert hatte. Der Verdächtige flüchtete zunächst, wurde aber kurz darauf in der Schweiz festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

APA

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