Ein ehemaliger Hohenemser Rechtsanwalt wurde im Juni 2010 wegen Untreue zu vier Jahren Haft verurteilt. Der finanziell ruinierte Treuhänder hatte Gelder einer finnischen Versicherung abgezweigt und zweckwidrig verwendet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil nun allerdings auf. Die Begründung: ein Formalfehler.
Akten nicht öffentlich gemacht
„In der schriftlichen Urteilsverkündung wurden Elemente, die nicht in der Hauptverhandlung vorkamen, zugrunde gelegt“, erklärt Kurt Kirchbacher, Sprecher des OGH. So hätte der zuständige Richter damals zwar von den ergänzenden Akten gewusst, sie aber während der Verhandlung nicht öffentlich gemacht. Demnach hätten die Schöffen und der beisitzende Richter keine Kenntnis darüber gehabt. Dieser „Begründungsfehler“, wie Kirchbacher es nennt, war ausschlaggebend für die Aufhebung des Urteils. Somit wird der Prozess am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden müssen. Wann das sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Vertretungsrichter
„Der Richter der ersten Verhandlung wird ausgeschlossen. Gemäß Geschäftsverteilung wird dann der Vertretungsrichter die weitere Bearbeitung übernehmen“, führt Gerichtssprecher Reinhard Flatz die allgemeine Vorgehensweise in solch einem Fall aus. Außerdem müssten die Verfahrensmängel behoben und relevante Tatsachen während der Verhandlung öffentlich gemacht werden. „Dann wird es wieder eine Entscheidung geben, die ebenfalls wieder bestritten werden kann“, merkt Flatz an.
Geld auf Treuhandkonto
Die Untreue des ehemaligen Rechtsanwalts hatte mit einem hohen Geldbetrag einer finnischen Versicherung angefangen. Ein leitender Angestellter hatte widerrechtlich 800.000 Euro der Firma beiseite geschafft und nach Österreich auf ein Treuhandkonto überwiesen. Von dem Geld sollte der Hohenemser Inhaberschuldverschreibungen kaufen. Doch anstatt im Investmentbereich tätig zu werden, verwendete der verschuldete Anwalt das Geld größtenteils für sich selbst.
Kriminelle Machenschaften
Zwischenzeitlich hatte die finnische Versicherungsgesellschaft die kriminellen Machenschaften ihres Mitarbeiters aufgedeckt. Daraufhin verlangte sie das Geld zurück. Der angeklagte Hohenemser musste der Versicherung den Schaden in Höhe von 745.000 Euro zurückbezahlen.
(VN-hey)
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