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OGH bestätigte Schuldsprüche in Causa Birnbacher

Steuerberater Birnbacher als zentrale Person
Steuerberater Birnbacher als zentrale Person
Viereinhalb Jahre muss der Ex-Chef der ÖVP Kärnten, Josef Martinz, nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) am Dienstag ins Gefängnis. Kommentar wollte er keines abgeben, verließ den Gerichtssaal wortlos. Auch die Schuldsprüche gegen die anderen Angeklagten wurden bestätigt. Die Strafe des Steuerberaters Dietrich Birnbacher lautet auf drei Jahre, davon nun zweieinhalb auf Bewährung.


Die ehemaligen Vorstände der Kärntner Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die das Honorar von 6 Mio. Euro an Birnbacher für die Begleitung des Hypo-Verkaufs an die BayernLB überwiesen, erhielten wie vom Landesgericht Kärnten geurteilt drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic bezeichnete den Schuldspruch als “niederschmetternd”. Bei “clamorösen Verfahren” setze der OGH offenbar nicht jene grundrechtlichen Standards an, die er sich erwarte, kritisierte der Vertreter des ehemaligen Kärntner ÖVP-Chefs und -Landesrats.

Der OGH-Senatsvorsitzende Franz Zehetner hingegen sagte, Martinz habe mit dem ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider das Honorar für Birnbacher nur deswegen überwiesen, weil klar war, dass es darum ging “Parteienfinanzierung zu lukrieren”. Die Strafe für Martinz wurde im Vergleich zu jener des Erstgerichts vom OGH um ein Jahr auf viereinhalb Jahre gesenkt, weil diese überhöht gewesen sei im Vergleich zu den anderen Strafen in der Causa.

Birnbacher, der um eine Fußfessel statt Haft ansuchen dürfte, wiederum zeigte sich nach der Verhandlung “erleichtert”. Er bekam drei Jahre, nun zweieinhalb statt vorher zwei davon auf Bewährung. Das laut OGH vor allem, da er trotz eines “intensiven Täterwillens” als einziger bisher begonnen hat, den Schaden tatsächlich gut zu machen. Knapp eine Million Euro hatte er rasch beglichen. Nun habe er, am vergangenen Freitag, eine UFS-Entscheidung bekommen: Von rund 2,5 Millionen Euro Steuern, die Birnbacher von seinem Honorar geleistet hat, würden nun “knapp zwei Mio. Euro” zurückfließen, “die natürlich an die Landesholding als Rückzahlung weitergehen werden”, so sein Anwalt Richard Soyer.

Birnbacher meinte nach dem Spruch auch noch, er habe vorher Vertrauen in die österreichische Justiz gehabt und gehe mit diesem Vertrauen auch wieder nach Hause. Auf sein Geständnis angesprochen meinte er, man könne nicht sagen, es habe sich ausgezahlt – “es erleichtert”.

Bei Xander, der in Handschellen vorgeführt wurde und sich laut Anwalt und OGH in der Privatinsolvenz befindet, handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu 21 Monaten, die er wegen der Causa der Fluglinie Styrian Spirit erhalten hatte – er hat insgesamt somit nur eine Vorstrafe.

Für Megymorez und Martinz gab es vom OGH auch geringfügige Änderungen bei der Zinsstaffel und der Rückzahlung von Gutachtenkosten an die Landesholding, die beauftragt worden waren, um das Sechs-Millionen-Euro-Honorar nachträglich zu rechtfertigen.

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