In einem Verfahren wegen irreführender Werbung hat – wie am Donnerstag bekannt wurde – der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Urteil gegen die Wiener Modelagentur Superlook gefällt. Die Firma hatte Inserate geschalten, in denen sie Jobs mit Gagen bis zu 2.000 Euro in Aussicht stellte. Statt dem leicht verdienten Geld erwarteten die Bewerber Kurse, die teuer zu Buche schlugen. Der OGH untersagt der Agentur, zukünftig eine derartige Werbung zu betreiben.
Der Betreiber der Agentur ist erst vor wenigen Wochen in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs im Wiener Straflandesgericht zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Opfer warteten vergeblich
An der OGH-Entscheidung ist allerdings nicht mehr zu rütteln: Superlook hatte mit Annoncen wie Tolle, attraktive, interessante Leute, außergewöhnliche Kinder für Sonnencreme-Werbespot gesucht. Topgage! und ähnlich reißerischen Inseraten Interessenten angelockt. Wer sich daraufhin bei der Wiener Firma vorstellte, wurde teilweise zu teuren Set-Karten und Kursen überredet. Diese waren allerdings nur teuer zu erstehen: Die gutgläubigen Opfer zahlten 590 Euro und warteten danach vergeblich auf die tollen Gagen.
Einige wandten sich in weiterer Folge an den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Auch im Konsumentenschutzministerium häuften sich die Beschwerden über die Agentur, so dass auf Betreiben des Ministeriums der VKI schließlich eine Verbandklage einreichte, der nun voll inhaltlich stattgegeben wurde.
Begrüßt wurde der Richterspruch von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek (B). Dieser sprach in einer Aussendung von einem wichtigen Sieg im Kampf gegen unseriöse Geschäftemacherei.
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