Das bedeutet, die Höchstrichter werden auf die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen gegen die Strafhöhen der Angeklagten öffentlich Antwort geben. Sollte den Nichtigkeitsbeschwerden nicht stattgegeben werden, wäre der Prozess rund um die Testamentsaffäre abgeschlossen.
Das Landesgericht Salzburg als Schöffengericht hatte am 31. Juli sechs Angeklagte des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit manipulierten Testamenten für schuldig erachtet und verurteilte sie zu Freiheitsstrafen. Zu einigen Anklagevorwürfen fällte das Landesgericht Freisprüche. Zugleich entschied es über Schadenersatzansprüche zahlreicher Privatbeteiligter.
Gegen das Urteil erhoben fünf Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Außerdem ergriffen zahlreiche Privatbeteiligte Berufung, wie der OGH in einer Kurzinformation am Dienstag mitteilte.
(VOL.AT)
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