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Offene Sperrfläche – zum Schutz der Fußgänger

Eine offene Sperrfläche darf überfahren werden.
Eine offene Sperrfläche darf überfahren werden.
Lochau. Eine offene Sperrfläche auf der stark befahrenen Lochauer Ortsdurchfahrt im Bereich der Abzweigung von der Landstraße in die Alberlochstraße sorgt für Diskussionen.

Die Sperrfläche darf natürlich befahren werden, sie soll jedoch im Besonderen die Fußgänger auf dem Zebrastreifen vor rechtswidrig überholenden Linksabbiegern schützen. In diesem Zusammenhang kam es schön des Öfteren zu gefährlichen Situationen. In Auftrag gegeben wurde diese Bodenmarkierung vom Landesstraßenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit.

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