Die Arabische Kultusgemeinde darf laut des für Kultusagenden zuständigen Kanzleramtsministeriums von Minister Gernot Blümel (ÖVP) nach wie vor keine Moscheen betreiben. Das gab das Ressort am Montag der APA bekannt. Zuvor hatte die Tageszeitung “Österreich” auf Berufung auf FPÖ-Gemeinderat Leo Kohlbauer berichtet, eine der betroffenen Moscheen in Wien-Mariahilf hätte nach wie vor geöffnet gehabt.
Arabische Gemeinde darf weiter keine Moschee betreiben
Aus dem Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hieß es dazu auf Anfrage der APA, sofern der Standort als Verein gemeldet ist, könne er weiter geöffnet haben, es dürfen dort aber nach dem Bescheid des Kultusamtes keine “gottesdienstlichen Handlungen” vorgenommen werden. Derzeitiger Stand sei, dass die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde nach wie vor aufrecht sei.
Seitens des Kanzleramtsministeriums hieß es, klar sei, dass die Arabische Kultusgemeinde und alle von ihr betriebenen Moscheen aufgelöst sind. Die Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wurde vom Kultusamt zurückgewiesen. Daher dürfe keine dieser Moscheen betrieben werden.
Klärung des Sachverhaltes von Kultusamt gefordert
Das Kultusamt sei bereits beauftragt worden, vor Ort “eine Klärung des Sachverhaltes” vorzunehmen. Sollte der Verein tatsächlich illegalerweise den Betrieb einer Moschee aufgenommen haben, “so sind die zuständigen Vereinsbehörden gefordert”. Man habe bereits Kontakt “mit allen betroffenen Stellen” aufgenommen.
(APA/Red)
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