ÖVP zieht Schlussstrich unter Causa Hofer: Keine Untersuchungskommission

“Landesvolksanwältin Gabriele Strele hat in ihrem Untersuchungsbericht unmissverständlich festgehalten, dass eine dezidiert bevorzugte Behandlung der Person Albert Hofer im Zuge des Flächenwidmungsverfahren GSt Nr 4372/1 KG in Lustenau nicht stattgefunden hat,” betont ÖVP-Raumplanungssprecher Werner Huber im Anschluss an den heutigen Rechtsausschuss. Die Landesvolksanwältin habe im Ausschuss überzeugend ausgeführt, weshalb die Umwidmung aus ihrer Sicht nicht nur vertretbar war, sondern aufgrund der Widmungspolitik in der Marktgemeinde Lustenau zu erfolgen hatte, so Huber weiter in einer Aussendung. Auch die Raumplanungsbehörden hätten dieses Verfahren ordnungsgemäß und korrekt abgewickelt, wenn dies auch von der Opposition im Ausschuss erneut bezweifelt wurde.
ÖVP zieht Schlussstrich
Für die ÖVP-Fraktion gebe es keinen Grund, das Urteil der Landes-Volksanwältin in Frage zu stellen. Strele habe volle Akteneinsicht erhalten und alle Aspekte des Flächenwidmungsverfahrens ausgeleuchtet. “Aus unserer Sicht ist es deshalb zulässig und angebracht, einen Schlussstrich unter diese Sache zu ziehen,” so der ÖVP-Raumplanungssprecher.