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Österreich genehmigte 2010 Granatenexport nach Saudi-Arabien

Pilz vermutet ein Gegengeschäft
Pilz vermutet ein Gegengeschäft
Österreich hat vor sechs Jahren den Export von 9.000 Splittergranaten ans saudi-arabische Innenministerium genehmigt. Das Exportansuchen dafür sei im Jänner 2010 bewilligt worden, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck der APA am Mittwoch. Der Grüne Peter Pilz vermutet einen Gesetzesbruch, denn der Export von Kriegsmaterial in Länder, die gegen Menschenrechte verstoßen, ist verboten.
Österreichische Granate in Saudi-Arabien

Ein aktueller Artikel des “Spiegel” brachte den Fall ins Rollen. Unter Berufung auf die Organisation “Americans for Democracy and Human Rights in Bahrain” berichtete das Nachrichtenmagazin, Sondereinheiten des sunnitischen Königshauses hätten am 12. Dezember 2014 bei der Niederschlagung einer schiitischen Protestbewegung Splittergranaten aus österreichischer Produktion bei sich getragen. Der Organisation zufolge starben dabei fünf Menschen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Einwohner der betroffenen Stadt Awamyia hätten nach dem Angriff Granathülsen und nicht verschossene Munition dokumentiert.

Munition könnte aus alter Lieferung stammen

Eine auf den Fotos abgebildete, ungenutzte Granate des Typs HE-DP92 vom Kaliber 40 Millimeter stammte dem Bericht zufolge aus der Produktion der Tochterfirma des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall, RWM ARGES GesmbH. Der Geschäftsführer des Unternehmens mit Sitz in Rüstdorf/Schwanenstadt (Bezirk Vöcklabruck, OÖ), Johann Stögermüller, hatte bereits am Dienstag gegenüber der APA erwähnt, dass diese Munition aus einer alten Lieferung nach Saudi-Arabien stammen könnte. Der Mutterkonzern in Düsseldorf betonte in einer Aussendung vom Mittwoch, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Lieferung von RWM Arges-Produkten ohne “erforderlichen Exportgenehmigungen” gegeben habe.

Massive Verstöße gegen Menschenrechte in Saudi-Arabien

In Österreich muss jeder Export von Kriegsmaterial genehmigt werden. In Absprache mit Außen- und Verteidigungsministerium fällt das Innenministerium die endgültige Entscheidung. Die Kriterien für eine Bewilligung sind im “Kriegsmaterialgesetz” geregelt. Darin ist der Waffenhandel in kriegsführende Staaten bzw. in Staaten, in denen das exportierte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden kann, verboten. Berichte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zu Saudi-Arabien vom Jahr 2009 belegten massive Verstöße gegen Menschenrechte wie Massenhinrichtungen und Auspeitschungen.

Auf die APA-Frage, warum Österreich trotz der Menschenrechtslage in dem sunnitischen Königreich diese Genehmigung erteilt hat, antwortete Grundböck, das geschah in Absprache mit Außenministerium und Verteidigungsministerium. Das Außenministerium war für eine Stellungnahme bis Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Das Verteidigungsministerium verwies auf die Verantwortung des Innenministeriums.

Pilz: “Das stinkt nach politischem Geschäft”

Für den Grüne-Sicherheitssprecher Pilz “stinkt” das Ganze “nach politischem Geschäft”. Beamte des Außenministeriums und des Innenministeriums seien zu diesem Zeitpunkt über die Missachtungen der Menschenrechte informiert gewesen und trotzdem habe man den Export genehmigt – “ohne rechtliche Grundlage”, sagte Pilz bei einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag. Es sei ein “reiner Willkür-Akt” gewesen, nach dem Motto: “Ihr bekommt die Granaten, dafür bekommen wir das Abdullah Zentrum.” Das umstrittene von Riad finanzierte Dialogzentrum wurde 2011 in Wien eröffnet.

Pilz will beim Innenausschuss kommenden Dienstag die “politische Verantwortung” vom damaligen Außenminister Michael Spindelegger und Ex-Innenministerin Maria Fekter (beide ÖVP) für die “möglicherweise illegale”, jedenfalls “völlig inakzeptable” Lieferung klären. Eine entsprechende Anfrage habe er bereits Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) übermittelt.

Splittergranate soll “möglichst viele Menschen verletzen, verstümmeln und töten”

Dass die Splittergranate in Österreich als Kriegsmaterial gilt, ist unumstritten. Der Einsatz der mit Sprengstoff und einer großen Anzahl von Stahlköpfen gefüllten Munition diene dazu, möglichst “viele Menschen zu verletzen, zu verstümmeln und zu töten”, sagte Pilz. Zudem bezeichnete er die Sondereinheiten des saudi-arabischen Innenministeriums als “staatsterroristische Einheiten”.

Ob die auf den Fotos aufgetauchte Splittergranate von 2014 aus der Lieferung der 9.000 von 2010 stammte, müsse noch geprüft werden. Pilz wollte aber auch nicht ausschließen, dass es nach 2010 “illegale” Lieferungen gegeben hat. Denn der Bedarf seitens Saudi-Arabiens sei da gewesen. Nach 2010 habe es seitens der RWM ARGES zwei erfolglose Gesuche zur Exportgenehmigung von Splitterwaffen nach Saudi-Arabien gegeben, sagte Pilz. Auch das Innenministerium hatte zuvor erklärt, dass es seit 2010 keine Exportgenehmigung für Splittergranaten gegeben hatte.

(APA)

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