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Österreich bei Korruptionsranking abgestürzt

Österreich wird im Vergleich zum Vorjahr als korrupter angesehen.
Österreich wird im Vergleich zum Vorjahr als korrupter angesehen. ©APA
Für Österreich bedeutet der aktuelle Korruptions-Wahrnehmungsindex einen "deutlichen Ruck nach unten", wie es die Vorsitzende von Transparency International (TI) Österreich, Eva Geiblinger, am Mittwoch in einer Pressekonferenz formulierte: Vom Platz 16-18 (ex aequo mit Barbados und Großbritannien) im Jahr 2011 wurde es heuer nur mehr Rang 25.
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Überrascht sind die Korruptionsbekämpfer darüber nicht, hätten doch diverse Korruptionsfälle im Beobachtungszeitraum 2011 die Medien gefüllt. TI sieht angesichts bereits getroffener Maßnahmen der Politik auch Chancen für einen Aufwärtstrend. Zugleich fordert man weiterhin eine Neuordnung der Weisungsspitze für Staatsanwälte sowie konkrete Whistleblower-Regelungen.Rang 25 von insgesamt 172 Plätzen ist an sich keine schlechte Platzierung, könnte man meinen. Doch setzt man das Ergebnis in Bezug zu anderen entwickelten demokratischen Staaten, ist es heuer “nur” Platz 18/19 (gemeinsam mit Irland) – von 23 Rängen.

Wert zeigt Wahrnehmung von Korruption

Dieser Wert sagt freilich nicht direkt etwas über den Korruptionsgrad aus. Vielmehr wird durch Auswertung internationaler Untersuchungen ermittelt, wie stark Korruption wahrgenommen wird. Das ist in Zeiten, in denen ein Skandal den nächsten zu jagen scheint, naturgemäß recht ausgeprägt. “Bis zu einem gewissen Grad wird die österreichische Politik auch für etwas bestraft, was teilweise in der Vergangenheit liegt”, meinte Sickinger denn auch.

Ironie am Rande: Mitte der 2000er-Jahre lag Österreich auf Platz zehn. “Unverdient”, meint Sickinger – und tatsächlich haben ja einige Affären, die derzeit noch ihrer Aufklärung harren, genau in jenem Zeitraum ihren Ursprung.

TI gegen Weisungsrecht bei Staatsanwälten

Sickinger und sein Kollege im Beirat des TI-Austrian Chapter, der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler, sehen aber einen Silberstreif am Horizont. Der Gesetzgeber habe einige Maßnahmen getroffen – Stichwort Transparenzpaket und Korruptionsstrafrecht -, die Österreich mittelfristig wieder weiter nach vorne verhelfen könnten, wenn sie denn “glaubwürdig” umgesetzt werden. Auch die tunlichst gründliche Erledigung der Altfälle werde die Korruptionswahrnehmung wohl positiv beeinflussen.

Dennoch hat die Politik noch nicht alle Hausaufgaben gemacht, meint man bei TI. Fiedler trat einmal mehr vehement dafür ein, die Staatsanwaltschaften vom politischen Weisungsrecht zu befreien. Selbst wenn das Justizressort stets beteuere, kaum Weisungen auszusprechen und diese auch transparent zu machen, brauche es eine unabhängige Stelle. Die “oberste Weisungsspitze” dürfe nicht im Ministerium angesiedelt werden.

Hinweisgeber besser schützen

Karin Mair, ebenfalls im Beirat und bei Deloitte im Forensik-Bereich tätig, konkretisierte die Forderung nach einer “umfassenden Regelung zum Schutz von Hinweisgebern in Korruptionsfällen”. Die Kronzeugenregelung habe sich bereits bewährt; was fehle, seien konkrete Mechanismen, um Hinweisgeber zu schützen, die nicht in potenzielle Korruptionsfälle verwickelt sind.

“Die meisten Whistleblower sind kurz nachdem sie einen Hinweis gegeben haben arbeitslos”, so Maier. Daher müsse der “Whistleblower” gesetzlich definiert werden, zudem brauche es auch einen konkreten Kriterienkatalog, welche Hinweise unter die Regelung fallen sollen. Auch ein Imagewandel sei nötig: Bisher würden Hinweisgeber oft noch als “Vernaderer” gelten, dabei verdienten sie Respekt. (APA)

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