Der ÖGB geht mit rechtlichen Schritten gegen die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags vor. Einen entsprechenden einstimmigen Vorstandsbeschluss hat der Gewerkschaftsbund am Dienstag gefällt. Ob man sich an den VfGH, den OGH oder das Arbeitsgericht wendet, ist noch offen.
Karfreitag: ÖGB wendet sich gegen Streichung an Gerichte
Grundlage für die Entscheidung des ÖGB, war ein Gutachten der Arbeitsrechtler Monika Schlachter (Uni Trier) und Martin Risak (Uni Wien). Demnach ist der Eingriff in den Generalkollektivvertrag zwar grundsätzlich möglich, aber in dieser Form unverhältnismäßig, denn die Diskriminierung hätte auch mit gelinderen Mitteln beseitigt werden können, erläutert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einer Aussendung.
Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit einem Anwalt die konkrete weitere Vorgangsweise “gegen diesen unverhältnismäßigen Eingriff in eine kollektivvertragliche Regelung” geklärt. Möglich sind neben einem Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof auch Feststellungsverfahren beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht oder beim Obersten Gerichtshof.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.