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Bundesregierung will keinen neuen Feiertag

ÖVP-Regierungskoordinator Blümel will mit allen Parteien sprechen
ÖVP-Regierungskoordinator Blümel will mit allen Parteien sprechen ©APA
Die Bundesregierung spricht sich nach dem EuGH-Urteil zum Karfreitag gegen die Einführung eines neuen Feiertages aus. Das am Dienstag veröffentliche Urteil werde jetzt genau geprüft, einen zusätzlichen Feiertag werde es aber nicht geben, erklärte Kanzleramtsminister und ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel am Mittwoch. Der ÖGB forderte, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen.
Regierung unter Zugzwang

“Die bestehende Regelung war eine gute und hat nicht umsonst so lange gehalten”, stellte Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat fest. Nun werde man sich aber das Urteil genau ansehen, denn der Gesetzgeber müsse entsprechend diesem eine rechtliche Klärung durchführen. Blümel kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an, so sei etwa der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker bereits eingeladen worden. Auch auf die Sozialpartner wolle man zugehen, so der Minister.

Blümel betonte, dass der Status Quo auf rechtskonforme Art erhalten bleiben soll: “Niemandem soll etwas weggenommen werden”, darüber sei man sich in der Regierung einig. Einigkeit herrsche auch darüber, dass es keinen neuen Feiertag geben wird: “Faktum ist aber auch, dass wir keinen zusätzlich Feiertag einführen können.”

“Es macht keinen Sinn”

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sprach vor dem Ministerrat von einem “interessanten Urteil”, das in Richtung Religionsneutralität gehe.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sagte: “Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt.” Es sei wichtig, dass der Wirtschaftsstandort nicht geschwächt werde. Sie verwies darauf, dass Österreich ohnehin bereits 13 Feiertage habe. Auf die Frage, welche Lösung sie sich nach dem EuGH-Urteil vorstellen kann, wollte sie nicht näher eingehen.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versicherte, man werde zum Karfreitag eine Lösung finden. Es gelte, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut zu bringen, gleichzeitig verstehe sie jene Arbeitnehmer, die einen Feiertag wollen.

“Unsachlich und aggressiv”

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte bei der Pressekonferenz zur Jobbörse für Asylberechtigte vorerst noch nichts zu diesem Thema sagen. Er erklärte, dass er nur Fragen zum Thema beantwortet und verwies auf den mittags im Bundeskanzleramt stattfindenden Ministerrat, bei dem entsprechende Fragen gestellt werden können.

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf sprach sich auf der Jobbörse dezidiert gegen einen zusätzlichen Feiertag für alle aus. “Kann und darf nicht die Lösung sein”, meinte er. Man werde nun mit Vertretern der Religionsgemeinschaften und der Politik eine verträgliche Lösung suchen. Über die Worte von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zeigte er sich verwundert, die Aussagen seien “unsachlich und aggressiv” gewesen, so der WKÖ-Generalsekretär.

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian wiederholte am Mittwoch die Forderung der Arbeitnehmervertreter, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle werden soll. Dies sei nun die Rechtslage nach dem gestrigen EuGH-Urteil. Einen Abtausch mit dem Pfingstmontag lehnt er ab, die angeblich 600 Millionen Euro an Mehrkosten für die Arbeitgeber wertet Katzian als “Märchenstunde”.

“Es wird erwartet, dass die Leute mehr arbeiten”

“Also, wie die 600 Millionen zustande kommen, von denen da immer geschwafelt wird, weiß in Wirklichkeit niemand”, so der ÖGB-Chef in Richtung Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Ein zusätzlicher freier Tag sei durch die arbeitgeberfreundlichen Regelungen der jetzigen Bundesregierung – sprich Zwölf-Stunden-Tag – sowie die gute Konjunktur gerechtfertigt.

Außerdem seien die Arbeitgeber bei der Bezahlung der Überstunden säumig. “Wir wissen auch ganz genau, dass eine Vielzahl an Überstunden nicht bezahlt werden, immer weniger Überstunden bezahlt werden, weil es erwartet wird, dass die Leute mehr arbeiten.”

Katzian wartet nun ab ob die Regierung mit einfacher Mehrheit das entsprechende Gesetz ändert – und ob die Gewerkschaft dabei eingebunden wird, sagte er am Mittwoch im “Ö1-Morgenjournal”. Das Ziel bleibe jedenfalls ein Feiertag für alle Menschen.

“Viel Spaß”

Sollte versucht werden, für einen freien Karfreitag den Pfingstmontag zu streichen, sieht Katzian ohnehin ganz andere Probleme auf die ÖVP/FPÖ-Regierung zukommen: “Weil der Pfingstmontag ist ein Feiertag, der über das Konkordat entsprechend abgesichert ist und da wünsche ich allen viel Spaß, wenn sie dem Heiligen Stuhl erklären, wir hauen den Feiertag raus.”

“So kommen Sie zum freien Karfreitag – wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung”, verkündete am Mittwoch die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Bundesregierung nicht eine Gesetzesänderung einleitet. Die Arbeiterkammer hat jedenfalls bereits ein Musterschreiben () für die Geltendmachung des Feiertags-Anspruchs online bereitgestellt.

Umsetzung der 6. Urlaubswoche

Sollte der Arbeitgeber keine Freizeit gewähren, sondern die Arbeitsleistung einfordern, müsse er das normale Entgelt sowie den Zuschlag für Feiertagsarbeit bezahlen. Die AK empfiehlt, knapp drei Wochen vor Inanspruchnahme des Feiertages dem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Aber auch das Gegenüber hat laut AK Informationspflichten. “Arbeitgeber müssen im Falle der Ablehnung des freien Karfreitags ebenso rechtzeitig Bescheid geben, wie es das Arbeitszeitrecht zum Beispiel auch bei Änderungen in Dienstplänen vorsieht, konkret: 14 Tage vorher.”

Die Christgewerkschafter sehen den Karfreitag als Feiertag als “Optimalfall”. “Noch viel wichtiger ist uns aber die Umsetzung der 6. Urlaubswoche”, so Cornelia Pöttinger, Spitzenkandidatin des ÖAAB-FCG bei der bevorstehenden AK-Wahl. Dabei gab es allerdings bei den zurückliegenden Kollektivvertragsverhandlungen wenig Bewegung.

Eine Einigung bei der Feiertagslösung bedürfe einer Einbindung der Sozialpartner, um weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zu überfordern, so Pöttinger am Mittwoch in einer Aussendung.

(APA)

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