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Öffentlichkeit bei Prozess gegen Edelbert Meusburger ausgeschlossen

Amtsmissbrauch-Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch gegen Edelbert Meusburger.
Amtsmissbrauch-Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch gegen Edelbert Meusburger. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch. Der Prozess um möglichen Amtsmissbrauch und rund 3,2 Millionen Euro findet hinter verschlossenen Türen statt.
Prozessauftakt in Feldkirch
Finanzprüfer auf dem Prüfstand
Anklage wegen Amtsmissbrauch
Meusburger erhebt Einspruch
Wenn Prüfer geprüft werden

Mit Spannung erwartet und binnen weniger Minuten für die Öffentlichkeit passé – so könnte man den Prozess rund um den einstigen Großbetriebsprüfer des Finanzamtes Feldkirch zusammenfassen. Im Schwurgerichtssaal wurden um Punkt neun Uhr lediglich die Personalien des Angeklagten erörtert. Also belanglose Dinge zur Person. Danach kommt normalerweise der Staatsanwalt mit seinem Eröffnungsplädoyer zum Zuge, doch nicht einmal das fand statt. Von Verteidigerseite wurde gemutmaßt, dass die Anklage gegen Edelbert Meusburger erweitert wird, Nicken seitens der Anklagebehörde und wenige Minuten danach der Beschluss des Richters: Die Öffentlichkeit wird vor Verlesung der 94-seitigen Anklageschrift ausgeschlossen.

Ausschluss wegen Abgabengeheimnissen

Der Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte gemäß Paragraf 213 des Finanzstrafgesetzes. Dieses besagt unter anderem, dass die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen werden muss, wenn in dem Prozess Abgabengeheimnisse des Angeklagten oder beteiligter Personen (in diesem Fall Unternehmen) zur Sprache kommen.

Die Amtsmissbrauch-Anzeige gegen Meusburger, der auch ehemaliger ORF-Stiftungsrat ist, wurde 2010 eingebracht. Durchleuchtet wurde insbesondere die Ansiedlung eines Konzerns in Vorarlberg, bei dem es sich um Gildemeister handeln und bei der es Begünstigungen durch Meusburger gegeben haben soll. Der für den Fiskus entstandene Schaden wird mit 3,2 Millionen Euro beziffert. Meusburger beruft sich unter anderem auf Absprachen mit den damaligen Ministern Hubert Gorbach und Karl-Heinz Grasser.

Gildemeister wurde vor Gericht nicht genannt

Konkret geht es in der Anklageschrift gegen den pensionierten Finanzbeamten um mehrere Verstöße gegen die Bundesabgabenordnung, die Meusburger und ein weiterer Finanzbeamter begangen haben sollen. Meusburger soll 2005 die Leitung der Großprüfung einer Gesellschaft – der Name Gildemeister wurde seitens des Gerichts nicht genannt – übernommen haben. Dies, obwohl er mit dem inzwischen verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei und “im Vorfeld der Prüfung beratend für die Gesellschaft tätig geworden ist”, hieß es.

Zudem soll Meusburger den mitinvolvierten Finanzbeamten angewiesen haben, “einen angeblich 2003 in die Gesellschaft eingebrachten Firmenwert sowie eine 40-prozentige Teilwertabschreibung zum Jahresende 2004 nicht zu prüfen”. Die Konstruktion um den Firmenwert soll dazu gedient haben, der Firma einen ihr nicht zustehenden Verlustvortrag zu verschaffen.

Auch Ex-Vizekanzler Gorbach im Zeugenstand

Der Prozess ist auf mehrere Tage angesetzt, bis Monatsende sind der 20., 25. und 26. März reserviert. Am 9. April ist Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach in den Zeugenstand geladen. Ende April will der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth das Urteil verkünden. Bis dahin findet die gesamte Verhandlung bis zur Bekanntgabe des Urteils hinter verschlossener Türe statt. Der Strafrahmen für das angeklagte Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Saure Gesichter

Der Fall rund um allenfalls wohlwollende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer Betriebsansiedlung hatte bereits im Vorfeld für Aufsehen gesorgt. Laut Anklage sollen immerhin beträchtliche Summen an Steuern gespart worden sein. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt jedenfalls bis zur Urteilsverkündung bestehen. Wann diese erfolgen wird und was die Hintergründe für die dann öffentlich verkündete Entscheidung sind, wird vermutlich ein Geheimnis bleiben. Fraglich, ob dieses Urteil dann verständlich und nachvollziehbar ist.

(VOL.AT/Christiane Eckert, APA)

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