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ÖGB: "Kurzarbeit-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt"

Stemmer kritisiert die aufgedeckten Fälle von Kurzarbeit-Missbrauch scharf.
Stemmer kritisiert die aufgedeckten Fälle von Kurzarbeit-Missbrauch scharf. ©APA, ÖGB
ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer kritisiert die aufgedeckten Fälle von Kurzarbeit-Missbrauch scharf: "Der Missbrauch des Kurzarbeit-Modells ist ein schweres Foul am Steuerzahler und der Republik!"

Wie am Montag bekannt wurde, hat die Finanzpolizei Vorarlberg Fälle von Missbrauch im Zuge der Kurzarbeit festgestellt. Insgesamt 138 Fälle wurden von April bis Oktober bei den Bezirkshauptmannschaften angezeigt. Hauptsächlich ging es dabei um Schwarzarbeit in Betrieben, die eigentlich Kurzarbeit angemeldet hatten.

Stemmer fordert hartes Durchgreifen

ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer kritisiert die Fälle scharf: "Auf Kosten anderer Profit rausschlagen ist ein absolutes No-Go! Es darf keine Gewinner dieser Krise geben und schon gar keine Verlierer", betont Stemmer angesichts der aktuellen Meldungen. Er fordert ein hartes Durchgreifen bei Missbrauch und appelliert an die Verantwortung der Unternehmen. Generell spricht sich Stemmer für eine Verlängerung des Kurzarbeit-Modells aus.

138 Fälle bei BH angezeigt

"Viele Unternehmen haben auch in der Krise Verantwortungsbewusstsein gegenüber deren MitarbeiterInnen gezeigt und auf Kurzarbeit gesetzt. Der Großteil der Firmen wickelt alles korrekt ab, dennoch gilt es, ein Auge auf schwarze Schafe zu werfen“, so Stemmer. In Vorarlberg wurden von April bis Oktober 138 Fälle bei den Bezirkshauptmannschaften angezeigt. Nach wie vor sind zahlreiche Beschäftigte in Vorarlberg in Kurzarbeit. Das Modell, das zu Beginn der Covid-19-Krise durch eine Sozialpartnereinigung geschaffen wurde, gelte europaweit als Vorbild. "Das Erfolgsmodell Kurzarbeit sichert tausende Arbeitsplätze und ist für Krisenzeiten genau das richtige. Allerdings muss im Fall eines Missbrauchs die Devise 'kein Pardon' gelten! Da muss hart durchgegriffen werden!“, fordert Stemmer.

"Das Führen von Arbeitszeiterfassungen, die nicht das volle Ausmaß der Arbeitszeiten wiedergeben, ist wie das nachträgliche Fälschen von Arbeitszeiterfassungen kein 'Kavaliersdelikt', sondern eine Beweismittel- und Urkundenfälschung und stellt eine kriminelle Handlung dar, für die die Strafgerichte zuständig sind", betont der ÖGB-Landesvorsitzende. Das gelte vor allem auch dann, wenn mit dieser Vorgangsweise ein höheres Ausmaß an öffentlicher Unterstützung in betrügerischer Absicht "erschlichen" werde.

Stemmer für Verlängerung der Kurzarbeit

Stemmer spricht sich in Sachen Kurzarbeit für eine Verlängerung aus - immerhin konnte damit verhindert werden, dass 400.000 ÖsterreicherInnen ihren Job verlieren, erklärt er: "Das Kurzarbeitmodell hat tausende Arbeitsplätze gerettet. Wir sollten also überlegen, die Regelung zu verlängern, da ein Ende des Lockdowns aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen wohl noch auf sich warten lässt", so der Wunsch des ÖGB-Landesvorsitzenden.

(Red.)

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