Eine Polizistin, ein Polizist und ein Bestatter wurden damals von der Lokomotive erfasst und getötet. Sie hätten vor dem Unglück ihre Arbeit auf dem Gleis nach dem tödlichen Bahnunfall eines 18-Jährigen “eigentlich abgeschlossen gehabt” und seien “dabei gewesen, den Rückweg anzutreten”, sagte der Polizist.
Als Lokalaugenschein fand am Mittwochvormittag die letzte Verhandlung im Zivilprozess der ÖBB Infrastruktur AG gegen die Stadt Bregenz mit einem Streitwert von 290.000 Euro statt. Ihr schriftliches Urteil kündigte Richterin Julia Summer für Ende August nach ihrem Urlaub an. Bei der Verhandlung am 26. April hatte sie gesagt, die klagende Partei vertrete rechtlich “einen schwierigen Standpunkt”.
Denn die ÖBB argumentieren, die Tür im Zaun sei rechtswidrig vorhanden und nicht mit Stacheldraht gesichert gewesen. Die Stadt sei für die Instandhaltung des Zauns zuständig. Über die geschlossene Tür, die nach der Tragödie abgebaut wurde, kletterten damals die Polizisten und der Bestatter aufs Gleis. Die Landeshauptstadt sei mitverantwortlich für das Bahnunglück, meinen die ÖBB in ihrer Regressklage für geleistete Schadenersatzzahlungen an Geschädigte.
Verjährungsfrist
Stadt-Anwalt Rupert Manhart fordert die Abweisung der Klage, die zudem erst nach der Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Die Einsatzkräfte hätten auch an vielen anderen Stellen den Zaun überklettern können, sagt der Beklagtenvertreter.
Manhart merkte an, die ÖBB seien in 25 Minuten nicht in der Lage gewesen, den Lokführer über die Arbeiten auf dem Geleise zu informieren oder mit einer anderen Maßnahme die Tragödie zu verhindern. Ein Innsbrucker ÖBB-Disponent wurde strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die ÖBB wollen die Folgekosten des Zugunglücks nicht alleine tragen und haben deshalb mehrere teure Zivilprozesse angestrengt, gegen die Republik und eben auch gegen die Stadt Bregenz. Zur Kasse gebeten werde dabei am Ende der Steuerzahler, sagt Manhart. Steuergelder würden lediglich verschoben, “von der linken Tasche in die rechte”. Und in die Taschen der Anwälte.
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