Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, daß die Kammern ihre Vertreter in den Vorstand und die Generalversammlung entsenden; der Vorstand dann mit einfacher Mehrheit und mit der Mehrheit jener Kurie, die den Vorschlag zum Präsidenten macht, seinen Obmann wählt; eine öffentliche Ausschreibung ist im Gesetz nicht vorgesehen. “Grundsätzlich gibt es daher zwei Möglichkeiten” so Landeshauptmann Sausgruber, “entweder erfolgt die Anpassung des AK-Wahl Ergebnisses innerhalb von 6 Monaten, diesfalls zu Lasten des ÖAAB, oder die Periode läuft aus und es gibt zum jetztigen Zeitpunkt keine Veränderung”. “Beides ist derzeit noch offen, die Gespräche sind noch im Gange” so Landeshauptmann Sausgruber abschließend.
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