“Ich habe mit dem Verschwinden dieses Geldes nichts zu tun”, beteuert der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und klagt ihn an. Im Verfahren treten mehrere Umstände ans Licht, die den Mann tatsächlich in eine unvorteilhafte Situation bringen. Zum Beispiel, dass er unmittelbar nach dem Verschwinden des Geldes in den Süden flog. Und das ist nur ein Umstand, der seltsam anmutet. Nun soll die Aufzeichnung der Videokamera angesehen werden, um die Ungereimtheiten zu klären. Der Prozess wurde vertagt.
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