Am Ende der Verhandlung verließ der mittlerweile 61-Jährige feixend und bestens gelaunt den Gerichtssaal: Die Geschworenen verwarfen die Anklage, erkannten auf schwere Körperverletzung und verhängten dafür zweieinhalb Jahre unbedingt. Der Mann nahm das Urteil umgehend an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am 19. November 2008 in seinem Stammlokal in Wien-Donaustadt einem 31-Jährigen im Zuge einer Wirtshaus-Rauferei einen Bauchschuss verpasst. Unabsichtlich und ungeplant, wie er nun versicherte: “I wollt’ eahm nur wegtauch’n mit der Waff’n. Auf amal hat’s bumm g’mocht. I war total überrascht und hob vor Schreck die Waff’n fallen lass’n.”
Ja, er sei wütend auf den jüngeren Mann gewesen, der ihn angestänkert und beschimpft habe: “Aber i bin ka Gewalttäter! I hob 30 Jahr’ ka Gewalt g’macht. I hob in mei’m Leben amal in die Luft g’schoss’n im kriminellen Sinn. Wenn i auf jeden schießen tät’, auf den i haß bin, hätt’ i in meim Leben scho tausend Leit niederschiess’n miass’n.”
1971 hatte der Mann erstmals österreichweit Schlagzeilen geschrieben, als ihm mit zwei Komplizen die Flucht aus der Justizanstalt Stein gelang. Mit einem Messer überwältigten das Trio mehrere Justizwachebeamte, auf der folgenden, drei Tage währenden Flucht nahmen sie 14 Geiseln, ehe sich die Täter einem Großaufgebot der Polizei ergaben.
14 Vorstrafen weist der 61-Jährige auf, 25 Jahre seines Lebens hat er im Gefängnis verbracht. Als er mit Ende 50 entlassen wurde, habe er “die Nas’n vom Häf’n voll g’habt” und versucht, als Schuhmacher und Auto-Reparierer Fuß zu fassen. Zu dem Zwischenfall mit der Pistole sei es nur gekommen, “weil i b’soff’n wie a Radierer war”, wie der Angeklagte zu Protokoll gab.
Eigentlich habe er das Schießeisen nämlich einem Bekannten zum Herrichten übergeben wollen. Deswegen habe er die Pistole in den Hosenbund gesteckt und sei etwas trinken gegangen. “Leider is da dann das in dem Lokal dazwischen kemman. I wollt’ eahm ane polieren, aber da is’ ma die Waff’n rausg’rutscht und i hab’ sie plötzlich in der Hand g’habt”, bedauerte der Angeklagte.
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