Nur zwei Jahre Schonfrist: ORF-Beitragszahler müssen sich ab 2028 umstellen
Ab dem Jahr 2028 ist die Möglichkeit der Teilzahlung per Erlagschein endgültig Geschichte – ohne SEPA-Mandat bleibt nur noch die Einmalzahlung zu Jahresbeginn.
Nur noch zwei Jahre Ausnahme für Altverträge
Als SPÖ und Koalitionsparteien Ende September eine Novelle zum ORF-Beitragsgesetz verabschiedeten, wurde zunächst der Eindruck vermittelt, dass bestehende Zahler weiterhin Teilbeträge per Überweisung leisten könnten.
Medienminister Andreas Babler und SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim betonten damals laut Parlamentskorrespondenz, "dass Personen, die die Haushaltsabgabe per Erlagschein einzahlen, auch künftig die Jahresgebühr von 183,60 Euro nicht auf einmal zahlen müssten, sondern weiter Teilbeträge entrichten könnten".
SEPA-Pflicht für Ratenzahlung ab 2028 fixiert
Tatsächlich wurde mit der Novelle aber nur eine Fristverlängerung beschlossen: Die Verpflichtung zur SEPA-Lastschrift für Teilzahlungen wurde von 2026 auf 2028 verschoben. Danach ist auch für langjährige GIS-Zahler nur noch eine gestaffelte Zahlung möglich, wenn sie der ORF-Beitragstochter OBS eine Abbuchungserlaubnis erteilen. Dies bestätigte das Finanzamt gegenüber dem "Standard".
Neue Zahler müssen seit 2024 jährlich im Voraus zahlen
Für alle, die seit Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2024 neu zum Kreis der Zahlungspflichtigen gehören, gilt ohnehin eine klare Regelung: Wer nicht per SEPA bezahlt, muss den vollen Jahresbetrag von 183,60 Euro bereits im Jänner überweisen. Nur mit einem gültigen SEPA-Mandat ist eine Teilzahlung im Zwei- oder Sechsmonatsrhythmus erlaubt.
OBS statt GIS
Der ORF-Beitrag wird von der ORF-Tochterfirma OBS eingehoben, die im Auftrag des Bundes auch Bescheide zur Zahlungspflicht ausstellt. Die Umstellung von GIS auf OBS erfolgte infolge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2022.
Damals wurde das bisherige Gebührenmodell für verfassungswidrig erklärt, da es sich allein auf Rundfunkempfangsgeräte bezog und moderne Nutzungsformen wie Streaming ausschloss. Der neue Beitrag ist empfangsunabhängig und gilt für alle Hauptwohnsitze sowie Unternehmen, ausgenommen Einpersonenbetriebe.
Zusätzliche Landesabgaben
Mit Stand Ende 2025 schlagen vier Bundesländer – Steiermark, Burgenland, Kärnten und Tirol – zusätzliche Landesabgaben auf den ORF-Beitrag auf. Diese betragen zwischen 3,10 Euro (Tirol) und 4,70 Euro (Steiermark). Die Steiermark wird ab 2027 darauf verzichten.
Wofür der ORF-Beitrag verwendet wird
Der ORF finanziert rund zwei Drittel seines Budgets über die Haushaltsabgabe. Für die Jahre 2025 und 2026 sind maximal 710 Millionen Euro für den laufenden Betrieb erlaubt. Ab 2027 erhöht sich dieser Betrag auf 745 Millionen Euro.
Die übrigen Einnahmen stammen aus Werbung und kommerziellen Aktivitäten. Die Beitragsmittel dürfen ausschließlich zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags gemäß ORF-Gesetz verwendet werden, etwa für Information, Kultur und Sport sowie den Betrieb von ORF Sport Plus, ORF 3 und dem Radiosymphonieorchester.
Ab 2028: Wahl zwischen Einmalzahlung oder SEPA
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung 2028 steht allen Zahlern nur noch eine Alternative offen: Wer keine Abbuchungsermächtigung erteilt, muss den gesamten Jahresbeitrag im Voraus leisten. Die Übergangsregelung für frühere GIS-Zahler endet damit endgültig. Laut aktueller Gesetzeslage ist die Umstellung nicht weiter aufschiebbar.
(VOL.AT)
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