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Nur mehr leichte Bedenken bei Mindestsicherung Neu

Deutschkenntnisse sind bei der neuen Mindestsicherung das A und O.
Deutschkenntnisse sind bei der neuen Mindestsicherung das A und O. ©APA
Verfassungsrechtlich dürfte die neue Mindestsicherung in trockenen Tüchern sein. Laut Experten komme es nur mehr auf die Formulierung des Gesetzestextes an.
Das ändert sich

Verfassungsexperten äußern angesichts des Beschlusses zur Mindestsicherung Neu nur mehr leichte Bedenken, ob die Neuregelungen in verfassungsrechtlicher Hinsicht wasserdicht sind. Es gelte nun, die genaue Ausformulierung des Gesetzestextes abzuwarten, sagte etwa Ex-VfGH-Mitglied Rudolf Müller zur APA. Unionsrechtlich hingegen sollten die Bestimmungen halten, so EU-Rechtsexperte Walter Obwexer.

Weniger Geld bei mangelnden Deutschkenntnissen

Die Regierung habe mit ihrer Punktation vom Mittwoch die wesentlichen unionsrechtlich kritischen Punkte ausgeräumt, sagte Obwexer nach einem ersten Blick auf den Text. So sei der Plan, den Asylberechtigten bei mangelnden Deutschkenntnissen 35 Prozent der Mindestsicherung zu streichen und die frei werdenden 300 Euro für eine Arbeitsqualifizierung (Deutsch-Kurse) einzusetzen, grundsätzlich mit dem Recht der EU kompatibel. Denn sofern die Betroffenen die Kurse besuchen, dann würden sie bald in der Lage sein, die Vorgaben zu erfüllen und hätten Anspruch auf 100 Prozent der Sozialleistung, so Obwexer. So gesehen verlieren sie die 35 Prozent nicht, so die Erklärung.

Sofern die verbleibenden restlichen 65 Prozent (561 Euro) zu einem menschenwürdigen Leben ausreichen, sei dies unionsrechtlich gedeckt. Hier werde es auch noch auf die Ausformulierung des Gesetzes hinsichtlich von Härtefällen ankommen.

Deutschkenntnisse auch von EU-Bürgern gefordert

Eventuell kritisch sein könnte die Frage der Überprüfung der Deutschkenntnisse von Unionsbürgern. Der Entwurf sieht ja vor, dass Antragsteller, die einen österreichischen Pflichtschulabschluss nachweisen, Anspruch auf den vollen Bezug haben. Es werde unionsrechtlich zu prüfen sein, ob ein Pflichtschulabschluss aus einem anderen EU-Staat (mit entsprechendem Deutsch-Unterricht) dem österreichischen Abschluss nicht gleichzustellen sei.

Die Bedenken anderer Juristen hinsichtlich einer “indirekten Diskriminierung” von Asylwerbern aufgrund der Vorgabe der Deutschkenntnisse teilt Obwexer nicht. “In Österreich brauche ich, um am Arbeitsmarkt reüssieren zu können, die deutsche Sprache.” Zwar sei laut geltendem Unionsrecht grundsätzlich die indirekte Diskriminierung verboten. Eine solche Diskriminierung könne aber “durch wichtige Gründe” gerechtfertigt sein, sofern “die Maßnahme verhältnismäßig ist”. Dieser “wichtige Grund” sei die Einsatzfähigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt, dies rechtfertige die Diskriminierung. Er habe “keine Zweifel”, das diese Regelung unionsrechtlich hält, so Obwexer.

Fünfjährige Wartefrist

Auch die fünfjährige Wartefrist für EU- und EWR-Bürger sieht Obwexer nun nicht mehr kritisch. Denn diese gelte nun nur grundsätzlich, ausgenommen seien aber Arbeitnehmer oder Selbstständige, die zu wenig verdienen (und Anspruch auf “Aufstockung” haben). Außerdem sei auch eine Einzelfallprüfung für Härtefälle vorgesehen.

Skeptischer äußerte sich – aus verfassungsrechtlicher Sicht – Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Kritisch zu sehen sei etwa die automatische Kürzung der Mindestsicherung für Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, sagte er. Denn die Bestimmung sei mit dem Grundgedanken der Mindestsicherung “nicht vereinbar”, nämlich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. “Wenn der Staat bereit ist, für jeden Menschen, der in diesem Land zurecht wohnt, ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln zu garantieren, dann hat das nichts mit der Frage zu tun, wie gut oder wie schlecht derjenige Deutsch spricht.”

Sanktionen eher nicht vorstellbar

Zwar könne er sich Sanktionen für jene vorstellen, die nicht willig sind, die deutsche Sprache zu lernen, dies könne aber nicht eine Kürzung der Mindestsicherung bedeuten. Er halte diese Vorgabe für “unsachlich”. Die fünfjährige Wartefrist für Drittstaatsangehörige, EU- und EWR-Bürger hält Öhlinger aus verfassungsrechtlicher Sicht für unproblematisch.

Der Salzburger Uni-Professor und der SPÖ nahestehende frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller will vor einer endgültigen Bewertung die Vorlage des Gesetzestextes abwarten, die für Ende der Woche vorgesehen ist. Für unproblematisch hält er die degressive Gestaltung der Mindestsicherung für Kinder. Zwar sei die Höhe der Geldleistung sehr niedrig angesetzt, aber: “Deckel ist das keiner (…) da dürfte die Regierung auf der sicheren Seite sein.”

Sprachnachweis auch für Österreicher

Aber auch im Falle von größeren finanziellen Verlusten für Familien im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen sieht Müller eher keine verfassungsrechtlichen Probleme, denn hier könne man über die Regelung für Härtefälle abfedern: “Wenn dann definitionsgemäß ausgeschlossen ist, dass Härtefälle entstehen, kann ich jeder Verfassungswidrigkeit den Giftzahn ziehen”, will er auch hier noch den Gesetzestext abwarten.

Das einzige “große Fragezeichen” ist für Müller der Sprachnachweis für Österreicher, der auch durch Vorsprechen bei der Behörde möglich sein soll (neben der Vorlage eines österreichischen Pflichtschulabschlusses). Es sei die Frage, wie sich dieses Vorsprechen gestalten soll: “Was prüft der Beamte und wie.” Hier gebe die Formulierung in der Punktation zu viel Spielraum: “Das könnte ein verfassungsrechtliches Problem sein, weil es den Vollzug nicht hinreichend bestimmt.” Aber auch das sei eine Frage der gesetzlichen Ausformulierung.

(APA/red)

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