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NS-Verbotsgesetz: Zwei Prozesse stehen an

Feldkirch (VN) -  Hitlergruß und Hakenkreuz-Tätowierung: Zwei Vorarlberger stehen wegen Wiederbetätigung vor Gericht.

Geschworenenprozesse nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes stehen am Landesgericht Feldkirch glücklicherweise eher selten auf der Tagesordnung. Neun Mal tagte das Schwurgericht im vergangenen Jahr. In dieser Woche stehen jedoch gleich zwei Verhandlungen wegen Wiederbetätigung an. Auf der Anklagebank: Ein 20-jähriger Bregenzer und ein 24-jähriger Dornbirner, Letzterer ist Mitglied der rechtsradikalen „Blood and Honour“-Bewegung.

Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Der 20-Jährige muss morgen, Dienstag, 28. Juni, auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Wiederbetätigung, Nötigung, Diebstahl und Vergehen gegen das Waffengesetz vor. Mit den Worten „Mach es oder du wirst sterben“ soll er im April des vergangenen Jahres am Bahnhof Riedenburg einen Burschen mit migrantischem Hintergrund aufgefordert haben, den verbotenen Hitlergruß zu zeigen. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte behauptet, sich aufgrund seiner damaligen Alkoholisierung an nichts erinnern zu können. Neun Zeugen sind geladen. Vorsitzender Richter ist Othmar Kraft. Prozessbeginn ist um 9 Uhr.

Amtsbekannt

Auch jener 24-jährige Mann, der sich am Donnerstag vor acht Laien- und drei Berufsrichtern wegen Wiederbetätigung verantworten muss, sitzt nicht zum ersten Mal in einem Gerichtssaal. Elf Vorstrafen hat der Dornbirner bereits, auch bei der tödlichen Schlägerei zwischen Rockern und Skinheads im Jahr 2009 war er mit von der Partie.

Als das Mitglied der Vorarlberger „Blood and Honour“-Bewegung im April 2010 als Zeuge in einem Prozess aussagte, soll sein am rechten Bein tätowiertes Hakenkreuz deutlich sichtbar gewesen sein. Ein zweites Mal, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der 24-Jährige seine Tätowierung in einem Bregenzer Café demonstrativ zur Schau gestellt. Der Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück beginnt um 8.30 Uhr.

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