Novelle der Straßenverkehrsordnung
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung sollen ab Oktober 2005 Autofahrer, die einen Unfall verursachen, 24 Stunden Zeit haben, diesen zu melden.
Nur wenn diese 24-Stunden-Frist überschritten ist, macht man sich strafbar. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit kritisiert vor allem im Hinblick auf Alko-Lenker. Man befürchtet beim KfV, dass damit bei bestimmten Autofahrern das Unrechtsbewusstsein verloren geht.