Sozialministerin Beate Hartinger hatte einen möglichen Zugriff auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen zuletzt in Abrede gestellt, beim Koalitionspartner ÖVP wollte man ein solches Vorgehen indes nicht ausschließen. Am Rande des Ministerrats meinte Hofer, dass es einen Zugriff auf Vermögen in gewissen Fällen durchaus geben könne, dies soll aber nicht generell der Fall sein.
Grundsätzlich gehe es darum, dass künftig jene, die länger eingezahlt haben, ein höheres Arbeitslosengeld bekommen sollen. Details sollen im Laufe des Jahres feststehen, so der stellvertretende FPÖ-Obmann. Laut “VN”, dürfte diese Zahl in Vorarlberg allerdings überschaubar sein.
Mindestsicherung für Langzeitarbeitlose
Die ÖVP-FPÖ-Regierung will die Notstandshilfe abschaffen bzw. in das befristete Arbeitslosengeld integrieren und Langzeitarbeitslose künftig in die Mindestsicherung bringen. Davon betroffen wären laut zuletzt verfügbaren Zahlen rund 167.000 Menschen in Österreich. Der Großteil davon sind Männer (101.500), geht aus Daten der Statistik Austria und des AMS für das Jahr 2016 hervor.
AMS-Chef Bernhard Bereuter erklärte gegenüber den “VN”: “Wir haben eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Unternehmen haben einen erhöhten Personalbedarf und davon profitieren auch die Notstandshilfebezieher.” Sie würden eher einen Job bekommen. Die Notstandshilfe sei in Vorarlberg aber sowieso nie besonders lange in Anspruch genommen worden. Laut einer Studie handelte es sich vor drei Jahren um durchschnittlich 4,8 Monaten.
Daten für Vorarlberg auswerten lassen
AMS-Chef Bereuter hat die Daten für Vorarlberg genau auswerten lassen. “82 Prozent der Betroffenen beziehen die Notstandshilfe weniger als ein Jahr, 16 Prozent ein bis drei Jahre und zwei Prozent länger”, sagte er gegenüber den “VN”. Ob dass diejenigen Menschen seien, die das System ausnützen würden, könne man so nicht sagen, meint Bereuter. Es gebe Personen, die sich auf bei einer günstigen Arbeitsmarktlage, schwer tun würden, einen Beruf zu finden. Mehrere Gründe seien dabei ausschlaggebend: Alter, Gesundheit und geringere Qualifikationen.
Handlungsbedarf sehe Bereuter jedoch keinen. “Wir haben Sanktionsmöglichkeiten und verhängen sie auch, wenn es notwendig ist. Da sind wir sehr verbindlich”, sagte er gegenüber den “VN”:
(APA/Red.)
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