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Nötigung wegen Exhumierung: Freispruch im Zweifel

Richter Martin Mitteregger: „Drohungen wären durchaus denkbar ge­wesen.“
Richter Martin Mitteregger: „Drohungen wären durchaus denkbar ge­wesen.“ ©VN/HB
Feldkirch. Im Streit um ein Millionenerbe ging es am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch um ein ominöses Telefonat.

Ein 44-jähriger Holländer will nachweisen, ein Sohn des Verstorbenen aus Dornbirn zu sein. Er beantragte beim Bezirksgericht Dornbirn eine Exhumierung des Leichnams, um durch gentechnische Untersuchungen endgültige Klarheit zu schaffen. Der nachweislich leibliche Sohn des Verstorbenen, ein 37-jähriger Dornbirner, hingegen behauptet: “Wir waren nie verwandt und wir werden nie verwandt sein!”

Aussprache beabsichtigt

Irgendwann kam es zu einem Telefonat zwischen den beiden. Was dabei besprochen wurde, schilderte der Holländer am Donnerstag vor Gericht als Zeuge: “Ich rief ihn von Holland aus an. Ich wollte eine Aussprache unter zwei erwachsenen Männern. Es ging mir darum, mit ihm und seiner Schwester eine Übereinkunft zu finden. Meine Absicht dabei war, eine Exhumierung zu verhindern.” Dann sei es laut geworden am anderen Ende der Strippe. “Er brüllte plötzlich eine Drohung nach der anderen. Er schrie: ‘Ich schieß dich nieder, ich mach dich tot!'”

Freispruch im Zweifel

Angeklagt wegen des Vergehens der versuchten Nötigung, bestätigte der Dornbirner das Gespräch. Doch Drohungen will er keine ausgesprochen haben.  Richter Martin Mitteregger fällte den Freispruch. Allerdings nur im Zweifel. “Für einen Schuldspruch fehlt hier die notwendige Sicherheit. Auch wenn es durchaus denkbar wäre, dass der Angeklagte diese Drohungen tatsächlich ausgesprochen hat, wenn man die Emotionen bedenkt, die hinter dieser Sache stehen.”

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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