Das Bewerbungsschreiben Hubert Gorbachs an den britischen Finanzminister Alistair Darling hatte im September für internationalen Spott gesorgt. Nun lässt sich aus einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für internationale Angelegenheiten außerdem entnehmen, dass es sich bei dem Schreiben des Vizekanzlers an seinen Long-time-friend bei weitem nicht um das einzige handelte, das von ihm unzulässigerweise – auf Amtsbriefpapier verschickt wurde. Auch die österreichischen Botschaften in Wilna (Litauen) und Moskau sollten Briefe an die von ihm selbst bestimmten Adressaten weiterleiten. Das Außenministerium hatte damit in dieser Woche eine parlamentarische Anfrage der Nationalratsabgeordneten Gabriela Moser (Grüne) Ende September beantwortet. Alle seine Schreiben seien demnach auf dem Amtsbriefpapier seines ehemaligen Ressorts mit dem handschriftlich ergänzten a. D. nach der Bezeichnung Vizekanzler, verfasst worden.
Die für einen solchen Verstoß zuständige erste Instanz, die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat bereits ein Verfahren wegen widerrechtlicher Verwendung des Bundeswappens eingeleitet. Im Normalfall erhält der Beschuldigte binnen Zwei-Wochen-Frist die Möglichkeit auf eine Rechtfertigung. Bislang war von einer solchen seitens Hubert Gorbach noch nichts in Erfahrung zu bringen. Hubert Gorbach selbst war bis heute Nachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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