Dieser Staatsvertrag aus den späten 50er-Jahren regelt den grenzüberschreitenden Taxiverkehr und besagt unter anderem, dass jeder Unternehmer – und somit auch die Taxiunternehmen – nur an 90 Tagen im Jahr uneingeschränkt in der Schweiz tätig werden können. Nachdem diese 90 Tage verbraucht sind, kann ein Vorarlberger Taxiunternehmer einen Fahrgast nur noch in die Schweiz bringen, jedoch keinen Fahrgast mehr nach Österreich mitnehmen. Das führt wiederum zu Leerfahrten. Aufgrund dieser Problematik sind viele Reisende zudem gezwungen, ein anderes Taxiunternehmen zu wählen, das mitunter deutlich teurer ist. So sind teils Preisfluktuationen von mehreren hundert Euro für ein und dieselbe Strecke möglich. Nach Angaben von Landtagsabgeordneten Hubert Kinz berechnen Schweizer Taxiunternehmen im Schnitt umgerechnet 800 Euro für die Strecke vom Flughafen Zürich nach Lech, während österreichische Taxiunternehmen hierfür 300 Euro verlangen.
„Diese Situation ist nicht zeitgemäß“, bekräftigt Kinz. „Vor einiger Zeit wurden Gespräche zwischen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Vizekanzler Michael Spindelegger geführt. Bis jetzt ohne Resultat“, so Kinz. Aus diesem Grund habe er am heutigen Donnerstag erneut eine Anfrage an Rüdisser verfasst, um den aktuellen Stand zu erfragen.
Rasche Lösung gefordert
Die aktuelle Regelung beschränke viele Unternehmen, fügt Kinz hinzu und fordert eine rasche Lösung. Die aktuelle Ungewissheit hindere zudem die Gewerbetreibenden in Vorarlberg daran, die Preise für die Beförderung vom Flughafen Zürich zu den Winter- und Sommersportorten für 2012/2013 anzugeben. Taxi-Innungsmeister Anton Gantner sagt, dass viele Firmen in Vorarlberg Verträge mit Taxiunternehmen haben, die täglich im Berufsverkehr eingebunden sind. Vor allem die Strecke von und nach Zürich sei ein wichtiger und alltäglicher Weg. Auch aus diesem Grund sei eine schnelle und vernünftige Lösung wichtig.
Grenzbereich und Kleinbusse
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Flughafen Altenrhein, da dieser im Grenzbereich von zehn Kilometern liegt. Hier dürfen sowohl Fahrten zum Flughafen als auch Rückholungen unbeschränkt durchgeführt werden.
„Kleinbusse sind ebenfalls an diese 90-Tage-Regelung gebunden, während Busse mit 30 bis 50 Sitzplätzen unbeschränkt fahren dürfen, auch bei nur wenigen Fahrgästen“, so Kinz.
Gespräche im Februar
Die Schweiz sei ebenso an einer raschen und guten Lösung interessiert, sagt Gantner. „Im Februar werden weitere Gespräche auf politischer Ebene geführt.“ Kinz fordert zwischenzeitlich eine Stellungnahme seitens Landesstatthalter Rüdisser.
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