Diese Äußerung sei aber nicht als Geständnis zu werten, sagte Verteidiger Peter Plasman.
Der Tatverdächtige, der kurz nach dem Mord an van Gogh bei einer Schießerei mit der Polizei eine Schusswunde am Bein erlitten hatte, verbrachte mehrere Monate in der Psychiatrie. Die Ärzte sollten sich einen Eindruck über seinen Geisteszustand verschaffen. Auf die Frage des Richters, warum er sich den Ärzten gegenüber nicht kooperativ gezeigt habe, antwortete er am Mittwoch: Ich habe alles gesagt, was ich zu sagen habe, Punkt.
Van Gogh war am 2. November in Amsterdam auf einer Straße niedergeschossen worden. Anschließend schnitt der Täter seinem Opfer die Kehle durch und hinterließ an der Leiche ein fünfseitiges Pamphlet, in dem unter anderem ein Heiliger Krieg der Moslems gegen Ungläubige angedroht wurde. Adressiert war das Schreiben an die Parlamentsabgeordnete Ayaan Hirsi Ali. Sie hatte das Drehbuch zu van Goghs Film Submission geschrieben, in dem die Behandlung von Frauen im Islam kritisch beleuchtet wird.
Bei der Anhörung im Jänner hatte Verteidiger Plasman erklärt, sein Mandant betrachte die Ermordung van Goghs als Kriegserklärung an die niederländische Gesellschaft. Nach dem Verbrechen kam es in den Niederlanden zu zahlreichen Übergriffen auf islamische Schulen und Moscheen sowie auf christliche Kirchen.
Am Mittwoch erklärte B., er sei nur vor Gericht erschienen, weil er dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft widersprechen wolle, dass sein Bruder versucht habe, ihm dabei zu helfen, einen Brief aus dem Gefängnis zu schmuggeln. Ich möchte Sie bitten, differenzierter und professioneller zu sein, sagte er an Staatsanwalt Frits van Straelen gewandt.
Van Straelen berichtete, B. habe Videos besessen, auf denen zu sehen sei, wie Muslime im Nahen Osten gefoltert und hingerichtet werden. Diese Bilder können Ihnen Aufschluss über die Persönlichkeit des Verdächtigen geben und über den Grund, warum er es für notwendig hielt, Theo van Gogh nicht nur zu erschießen, sondern auch seine Kehle durchzuschneiden, sagte der Staatsanwalt zu den drei Richtern.
Die Hauptverhandlung soll am 12. Juli beginnen. Zu den möglichen Anklagepunkten zählen Terrorismus, Mord und versuchter Mord. Im Falle eines Schuldspruchs muss der Angeklagte mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
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