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Niederländer bestreitet Mord an Salzburger Prostituierter

Der Niederländer bestreitet den Mord an einer Salzburger Prostituierten.
Der Niederländer bestreitet den Mord an einer Salzburger Prostituierten. ©Neumayr
Ob das Strafverfahren wegen des Mordes an einer Prostituierten im Jahr 1980 in Salzburg wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.

In München ist mittlerweile jener Niederländer (47) einvernommen worden, dessen Fingerabdruck an einer Schatulle in der Wohnung haftete, in der das 23-jährige Opfer erdrosselt wurde.

Niederländer soll nie in Wohnung gewesen sein

Der Niederländer habe erklärt, “dass er nie in dieser Wohnung war und den Mord auch nicht begangen hat”, sagte Rechtsanwalt Clemens Krabatsch aus Wels zur APA. Er ist Anwalt jenes 60-jährigen Oberösterreichers, der wegen Mordes an der Prostituierten 17 Jahre lang im Gefängnis saß. Er beteuert seine Schuldlosigkeit.

Heidemarie M. war am 5. November 1980 mit einem Kabel in einer Wohnung in der Stadt Salzburg erwürgt aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter “Mandi” wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl Manfred B. die Tat in seiner angemieteten Wohnung in der Linzer Gasse stets bestritten hatte und offenbar auch keine Beweise vorlagen, wurde er 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seit seiner Entlassung 1997 aus der Haft in Garsten lebt er in Oberösterreich.

Fingerabdruck führte zur Spur des Niederländers

Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrucken in einer Datenbank der Polizei brachte die Behörden im Vorjahr auf die Spur des Niederländers. Ein unbekannter Fingerabdruck vom Tatort wurde dem in München lebenden Kraftfahrer zugeordnet. Wegen des Treffers beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Über ein Rechtshilfeersuchen aus Salzburg ist der Kraftfahrer von deutschen Behörden im Oktober 2011 zu dem Mordfall befragt worden. Er war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt und arbeitete als Kochlehrling in der Stadt Salzburg.

Das Protokoll der Zeugeneinvernahme liegt seit Dezember vor. “Der Mann ist nicht mehr oder weniger verdächtig als vorher”, sagte Krabatsch. Dieser habe sich nicht erklären können, wie sein Fingerabdruck in die Wohnung kam. In der Schatulle bewahrten die Prostituierten ihren Lohn auf. Nach dem Mord fehlten umgerechnet 3.000 Euro. “Er sagte, er war nie in der Wohnung und kennt die Frau nicht”, so der Anwalt. Der Niederländer gab an, er habe damals in Salzburg nie für Sex bezahlt und kannte weder das Mordopfer noch ihren Zuhälter. Manchmal habe er eine Disco in der Linzer Gasse besucht. Er könne nicht ausschließen, dass er einmal mit anderen in eine Wohnung mitgegangen sei. Die Behörden konfrontierten ihn auch mit einer Aussage der Prostituierten kurz vor ihrem Tod: Sie erzählte einer Kollegin, dass sie einen “netten, ganz jungen Burschen” kennengelernt habe und mit ihm aufs Zimmer gegangen sei. Das sei aber nicht er gewesen, antwortete der Zeuge laut Protokoll.

Niederländer wurde Blut abgenommen

Dem Niederländer wurde nach der Einvernahme in München auf freiwilliger Basis Blut abgenommen. Das Ergebnis über einen Abgleich mit dem Blut der Blutgruppe “null” auf dem Leibchen des Opfers steht laut Krabatsch noch aus. Diese Blutgruppe hatte weder das Opfer noch der verurteilte Zuhälter. Eine Salzburger Richterin habe zum Abgleich der Blutgruppen ein Gutachten in Auftrag gegeben, sagte der Rechtsanwalt. Die Expertise wird auch zur Entscheidungsfindung des Drei-Richter-Senates am Landesgericht Salzburg beitragen, ob dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird oder nicht.

Der Verteidiger aus Wels regte zudem beim Landesgericht Salzburg die Suche nach Beweismitteln und Spuren an, die eventuell noch in der Gerichtsmedizin aufbewahrt werden, beispielsweise die Fingernägel der Toten. Darauf und auf dem Elektrokabel könnte sich die DNA des Täters befinden, vermutet der Jurist. “Es gibt einen Beschluss des Landesgerichts Salzburg, dass das Kabel meinem Mandanten ausgefolgt werden möge. Er war zu diesem Zeitpunkt aber in Strafhaft. Er kann sich jetzt nicht erinnern, ob er das Kabel erhalten hat.” Das Gericht in Salzburg solle nun bei der Strafvollzugsanstalt Garsten nachfragen, ob dort das Kabel verwahrt ist. Das Leibchen der Ermordeten existiert nicht mehr. Es wurde ihrer Mutter ausgefolgt, sie ist aber bereits verstorben. (APA)

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