Andreas Amann von der BH in Feldkirch bestätigte dies gegenüber VOL Live: Im Bezirk Feldkirch gab es bisher zwei Anzeigen gegen das neue Nichtrauchergesetz.” Die Fälle werden jetzt von der Behörde geprüft. Da jegliche Erfahrung mit solchen Fällen bisher fehle, könne momentan noch niemand mit Bestimmtheit sagen, wie lange die Bearbeitung dauern wird. Wir werden uns die Sache auf jeden Fall vor Ort anschauen und Erhebungen anstellen, wie es zu den Gesetzesverletzungen kam”, so Amann abschließend gegenüber VOL Live.
Im Bezirk Dornbirn gab es drei Anzeigen, in Bregenz eine, in Bludenz bisher keine.
Die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg werden nur dann tätig, wenn eine Anzeige einlangt. Liegt eine solche vor, wird der betroffene Wirt zur Stellungnahme aufgefordert. Ob der Wirt persönlich vorsprechen müsse oder man sich mit einer schriftlichen Antwort begnüge, hänge vom jeweiligen Vorwurf ab. Nicht ausgeschlossen sei, dass im Zuge eines solchen Erhebungsverfahrens ein Lokalaugenschein durchgeführt werde, erklärten auf Anfrage sowohl die BH Bregenz als auch die BH Dornbirn.
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