Anfang September stand der Beschuldigte zuletzt vor Gericht. Nur dunkel
konnte er sich daran erinnern, seine Wohnung mit Nitroverdünnung angezündet
zu haben. Die Gedächtnislücke beruht auf der damaligen Alkoholisierung von
2,8 Promille.
Außerdem hat der 40-Jährige durch die beim Wohnungsbrand
eingeatmeten Rauchgase eine schwere Gehirnschädigung erlitten.
Eigentlich war die Verhandlung wegen eines neuen Beweisantrages vertagt
worden. Mittlerweile erklärte sich der Mann aber mit einer Einweisung in
eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bereit.
Auch Primar Reinhard
Haller hatte bereits bei der Verhandlung im September erklärt, dass der
Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Für eine Therapie
außerhalb einer entsprechenden Einrichtung sei der 40-Jährige nicht stabil
genug, so das medizinische Gutachten.
Von Gerda Zimmermann
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