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Nicht zurechnungsfähig

Der 40-jährige Schwarzacher, der im Februar seine Wohnung in Bludenz in Brand gesteckt hatte, war bereit, sich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen zu lassen. [28.10.99]

Anfang September stand der Beschuldigte zuletzt vor Gericht. Nur dunkel
konnte er sich daran erinnern, seine Wohnung mit Nitroverdünnung angezündet
zu haben. Die Gedächtnislücke beruht auf der damaligen Alkoholisierung von
2,8 Promille.

Hören Sie Markus Kozuh von der Antenne Vorarlberg dazu:

Außerdem hat der 40-Jährige durch die beim Wohnungsbrand
eingeatmeten Rauchgase eine schwere Gehirnschädigung erlitten.
Eigentlich war die Verhandlung wegen eines neuen Beweisantrages vertagt
worden. Mittlerweile erklärte sich der Mann aber mit einer Einweisung in
eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bereit.

Auch Primar Reinhard
Haller hatte bereits bei der Verhandlung im September erklärt, dass der
Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Für eine Therapie
außerhalb einer entsprechenden Einrichtung sei der 40-Jährige nicht stabil
genug, so das medizinische Gutachten.

Von Gerda Zimmermann

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(Bild: VN-Archiv; O-Ton:
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