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Nicht verantwortlich für tödlichen Unfall

Nicht verantwortlich für tödlichen Unfall
Nicht verantwortlich für tödlichen Unfall ©VOL-Live
Bei Holzarbeiten in Schoppernau erschlug ein umstürzender Baum am 25. Mai 2012 einen 58-jährigen Bregenzerwälder. Er war Transportunternehmer, verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Mann bei Holzarbeiten ums Leben gekommen

Die Staatsanwaltschaft machte einen Bregenzerwälder Landwirt und Holzarbeiter für den tödlichen Forstunfall auf dem Holzumschlagplatz verantwortlich und klagte ihn wegen fahrlässiger Tötung an. In erster Instanz wurde der Angeklagte am Bezirksgericht Bezau wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 400 Euro. Nach Ansicht des Erstgerichts hatte der damals 60 Jahre alte Angeklagte ohne Absprache mit dem späteren Opfer Sicherungsseile und Sicherungsgurte am Baumstamm gelöst, der daraufhin auf den 58-Jährigen fiel.

Kran bedient

Der 14 Meter lange Baum hatte als Stütze für eine Seilbahn gedient und sollte entfernt und zerkleinert werden. Der Transportunternehmer saß auf dem Aufbau seines Lastwagens und bediente den dort angebrachten kleinen Kran. Der umstürzende Baum schleuderte ihn aus seinem Kransitz auf den Boden und erdrückte ihn. Der 58-Jährige starb an der Unfallstelle.

Viele Unsicherheiten

In der Berufungsverhandlung in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch wurde der Angeklagte im Zweifel rechtskräftig freigesprochen. Denn die Ursache für das tragische Unglück habe sich trotz des Einholens von drei Sachverständigengutachten nicht zweifelsfrei eruieren lassen, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats in ihrer Urteilsbegründung. Es gebe viele Unsicherheiten bei der Feststellung des Sachverhalts, aber keinen Schuldnachweis. Deshalb sei im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen. Der Obergutachter habe nicht ausschließen können, dass dem Transportunternehmer beim Bedienen des Lkw-Krans mit der Greifzange ein Fehler unterlaufen sein könnte, der zum Umstürzen des Baumes geführt haben könnte.

Zivilprozess

In einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht fordern Angehörige des Verstorbenen als Schadenersatz 60.000 Euro vom beklagten Holzarbeiter, darunter vor allem Trauerschmerzengeld.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch in der Berufungsverhandlung im sieben Jahre dauernden Strafverfahren haben sich der Angeklagte und Verteidigerin Astrid Nagel auf dem Gang des Landesgerichts umarmt.

(Seff Dünser)

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