Auslöser für die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft war die Sachverhaltsdarstellung jenes jungen Mannes, der die Erzieherin mit schweren Vorwürfen belastete. Die damals 23-jährige Erzieherin hatte mit dem Burschen zu abend gegessen, eine Flasche Weisswein getrunken und einen Joint geraucht. In der Folge schliefen die beiden miteinander, woraufhin neun Monate später ein Kind auf die Welt kam.
Der Mann, dem die Vaterschaft medizinisch nachgewiesen wurde, gab zu Protokoll: “Mir wurde der Wille gebrochen. Ich war berauscht und konnte nur auf Grund meines Zustandes zum Sex gezwungen werden.“
Die Folge für die Frau: ein Prozess, der die “Hölle – vor allem für das Kind – war“. Zunächst “nur“ wegen Vergewaltigung angeklagt, dehnte die Staatsanwaltschaft im weiteren Verlauf die Anklage noch aus. Und zwar auf “geschlechtliche Nötigung“.
Verführt, aber nicht vergewaltigt “Moralisch vorwerfbar, aber strafrechtlich nicht relevant“ begründete der Vorsitzende den Freispruch. Nach der Überzeugung des Senates hatte die Erzieherin den Jugendlichen zwar verführt, aber nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen. Selbst wenn der junge Mann berauscht war, kann von regelrechter “Willenlosigkeit“ nicht ausgegangen werden. Auch wenn die Situation und der Lauf der Dinge von der Erzieherin gesteuert wurde, wäre der Bursche dennoch in der Lage gewesen, zu “widerstehen“, so die Beurteilung des Gerichtes.
“Endlich vorbei“ freute sich die Freigesprochene am Mittwoch mit ihrem Bregenzer Verteidiger Nicolas Stieger.
Von Toni Meznar
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