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Förderung für die Einstellung benachteiligter Lehrlinge

Bregenz - Betriebe, die benachteiligte Jugendliche als Lehrlinge anstellen, werden vom AMS im ersten Lehrjahr gefördert.

Um diese Bereitschaft der Betriebe nachhaltig zu fördern, übernimmt das Land in Anlehnung an den Blum-Bonus die Förderung für das zweite Lehrjahr, informiert Landeshauptmann Herbert Sausgruber.

“Jeder Jugendliche, der bei uns länger als drei Monate den beruflichen Einstieg nicht findet, erhält innert weiterer drei Monate entweder ein Job- oder ein Qualifizierungsangebot”, bekräftigt der Landeshauptmann. “Dieses vom Land, den Gemeinden, Sozialpartnern und AMS getragene Versprechen hat das Ziel, gerade in einer schwierigen Zeit jungen Menschen Chancen und Perspektiven zu geben.”

Ziel der Lehrstellenförderung für benachteiligte Jugendliche ist die Verbesserung der Ausbildungschancen durch eine Förderung von Ausbildungsbetrieben. Benachteiligte Jugendliche sind solche mit Vermittlungshemmnissen wie schulische Leistungsschwächen, physische, psychische oder soziale Handicaps.

Die Förderung des AMS beträgt 400 Euro pro Monat und wird für das erste Lehrjahr gewährt. Um die Bereitschaft von Unternehmen zur Ausbildung benachteiligter Jugendlicher zu steigern, gewährt das Land Vorarlberg in Anlehnung an den Blum-Bonus für das zweite Lehrjahr eine Förderung in Höhe von 200 Euro pro Monat. “Analog zum Blum-Bonus gilt die Förderung für jene Jugendliche, die zusätzlich eingestellt worden sind,” informiert der Landeshauptmann. Laut Schätzung der Wirtschaftsabteilung im Amt der Landesregierung erhalten mit dieser Zusatzförderung bis zu 100 Jugendliche mit Benachteiligung eine Lehrstelle.

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