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VGKK fürchtet nach VfGH-Urteil um ihr Geld

Dornbirn - Die Gebietskrankenkassen der Länder Vorarlberg (VGKK) und Oberösterreich befürchten bei einer Neuverteilung der Gelder aus dem Katastrophenfonds erneut zu kurz zu kommen, und dass wieder verschuldete Kassen mehr Geld erhalten könnten.
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Kassensanierung teilweise verfassungswidrig

Die rund 42,5 Mio. Euro aus dem Katastrophenfonds müssen nach einer erfolgreichen Klage dieser beiden Landesregierungen sowie jener Salzburgs beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) neu aufgeteilt werden, weil Wien bevorzugt worden war. Die Kassen fordern nun, das zurückzubekommen, was sie eingezahlt haben.

Würde etwa der für den Ausgleichsfonds gültige Aufteilungsmechanismus angelegt, erhielte Vorarlberg laut VGKK-Obmann Manfred Brunner nicht die einbezahlten rund zwei Mio. Euro, sondern lediglich 1,2 Mio. Euro zurück. Das wäre noch immer mehr als die bisher erhaltenen 500.000 Euro. “Aber wir wollen das zurück, was wir einbezahlt haben”, forderte Brunner am Freitag gegenüber der APA. Jeder andere Verteilungsmechanismus würde verschuldete Kassen bevorzugen. “Wir sind nicht einverstanden, diese erneut mitzufinanzieren. Da muss es andere Möglichkeiten geben. Die Mehrheit der Kassen ist aber verschuldet, und die werden das sicher anders sehen”, sagte der VGKK-Obmann. Keinen Kommentar gab es dazu am Freitag auf Anfrage der APA aus der Salzburger Gebietskrankenkasse.

“Möglicherweise zahlen wir drauf”, sagte der Obmann der Oberösterreichischen Krankenkasse (OÖGKK), Felix Hinterwirth. Alle Mittel aus dem Katastrophenfonds – Oberösterreich erhielt rund 2,3 Mio. Euro – müssten zurückgezahlt werden. Wenn die Regierung bis 31. Juli 2011 keine neue Regel schaffe, könne die Trägerkonferenz der Kassen die Verteilung der Mittel beschließen. Hinterwirth befürchtete in den “Oberösterreichischen Nachrichten” (Donnerstag-Ausgabe), dass dann vor allem die finanzschwachen Kassen zum Zug kommen könnten.

Grund für die Klage beim VfGH war die überproportionale Zuweisung an die Wiener Gebietskrankenkasse aus der Auflösung des Katastrophenfonds. Sie erhielt 33 der 42,5 Mio. Euro, während die acht anderen Kassen nur den Rest im Verhältnis ihrer Einzahlungen bekamen. Das sei unsachlich, gleichheits- und damit verfassungswidrig, urteilte der VfGH. Die Aufhebung tritt mit 31. Juli 2011 in Kraft.

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