Bereits vor seiner Geburt am 3. April 2007 war klar, dass der kleine Y. nicht lange leben wird. Er litt an einer seltenen, schweren Erbkrankheit, die unter anderem mit Fehlbildungen von Bauchmuskulatur und Harnwegen einhergeht. Todesursache war dann kurz nach der Frühgeburt ein Schock aufgrund einer massiven Hirnblutung. Die Mutter war traurig, jedoch auf den Tod ihres Sohnes vorbereitet. Was die damals 33-Jährige allerdings völlig unvorbereitet traf, war das Fiasko, das sich im Zusammenhang mit der Bestattung des Buben in der Türkei abzeichnen sollte.
Obduktion nicht zugestimmt
Die Muslimin lehnte die von den Ärzten angekündigte Obduktion ab. Nach ihrem Glauben muss der Körper eines Verstorbenen bei der rituellen Waschung der Bestattungszeremonie in möglichst unversehrtem Zustand sein. Obwohl die Mutter nicht zustimmte, wurde das Kind obduziert. Obduktionen ohne Zustimmung sind zwar möglich, allerdings nur unter ganz gewissen strengen Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Vorliegen einer ansteckenden Krankheit. Und daran fehlte es, entschied zumindest das Landesgericht Feldkirch in erster Instanz.
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