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Neugeborenes rechtswidrig obduziert: Klage gegen Spital

Rechtswidrige Obduktion: Mutter knapp 60.000 Euro zugesprochen.
Rechtswidrige Obduktion: Mutter knapp 60.000 Euro zugesprochen. ©VOL.AT (Themenbild)
Feldkirch - Das Landesgericht Feldkirch sprach einer muslimischen Mutter 60.000 Euro zu, weil ihr verstorbenes Kind trotz ihrer Ablehnung obduziert worden war. Das hatte bei der Beerdigung schlimme Folgen.

Bereits vor seiner Geburt am 3. April 2007 war klar, dass der kleine Y. nicht lange leben wird. Er litt an einer seltenen, schweren Erbkrankheit, die unter anderem mit Fehlbildungen von Bauchmuskulatur und Harnwegen einhergeht. Todesursache war dann kurz nach der Frühgeburt ein Schock aufgrund einer massiven Hirnblutung. Die Mutter war traurig, jedoch auf den Tod ihres Sohnes vorbereitet. Was die damals 33-Jährige allerdings völlig unvorbereitet traf, war das Fiasko, das sich im Zusammenhang mit der Bestattung des Buben in der Türkei abzeichnen sollte.

Obduktion nicht zugestimmt

Die Muslimin lehnte die von den Ärzten angekündigte Obduktion ab. Nach ihrem Glauben muss der Körper eines Verstorbenen bei der rituellen Waschung der Bestattungszeremonie in möglichst unversehrtem Zustand sein. Obwohl die Mutter nicht zustimmte, wurde das Kind obduziert. Obduktionen ohne Zustimmung sind zwar möglich, allerdings nur unter ganz gewissen strengen Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Vorliegen einer ansteckenden Krankheit. Und daran fehlte es, entschied zumindest das Landesgericht Feldkirch in erster Instanz.

Nachlese: Mehr in den aktuellen VN.

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