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Neues Tierschutzgesetz: Kampf gegen "Hundemafia"

Skrupellosen Tierhändlern, die Hundewelpen aus dem Kofferraum oder Schachteln heraus verkaufen, wird nun ein Riegel vorgeschoben. Mittels einer Novelle zum Tierschutzgesetz wird der "Hundemafia" der Kampf angesagt.

Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Dafür wird künftig ausgewählten Zoofachhandlungen der Verkauf von Hunden und Katzen wieder erlaubt. Diese Händler müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und deren tierschutzkonforme Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet.

Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung (“Chippflicht”) von Hunden vor. Das war bisher nicht Pflicht. Ziel ist nun der Aufbau einer österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Serviceleistungen anbieten können. Die Novelle sehe eine genaue Determinierung von Qualzüchtungen vor und werde somit die züchterischen Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken, sagte Kdolsky. “Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten, wie die Ausstellung kupierter Hunde im In- und Ausland.”

Neben diesen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Zucht und des Verkaufs sei das zweite Element des Maßnahmenpaketes die Informationsarbeit. Die Novelle sieht deshalb vor, dass Züchter und Tierhändler vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen müssen. “Als weiteren Teil der Informationsoffensive werde ich eine Plattform einrichten, an der sich Tierärzte, Tierschutzombudsleute, Behördenvertreter aber auch Tierschutzvereine sowie Medien beteiligen sollen”, so Kdolsky.

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