Jeder Landesbürger kann bis Mittwoch, 10. November 2004 Änderungsvorschläge erstatten.
Mit dem Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes sollen künftig alle Ansprüche auf vergleichbare ausländische Leistungen auf das Landes-Pflegegeld angerechnet werden, unabhängig davon ob eine tatsächliche Leistung aktuell bezogen wird oder nicht.
Der Gesetzentwurf ist auch im Internet unter der Adresse www.vorarlberg.at abrufbar.
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