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Neues Landes-Pflegegeldgesetz

Vor kurzem wurde der Entwurf über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzentwurf liegt bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf.

Jeder Landesbürger kann bis Mittwoch, 10. November 2004 Änderungsvorschläge erstatten.

Mit dem Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes sollen künftig alle Ansprüche auf vergleichbare ausländische Leistungen auf das Landes-Pflegegeld angerechnet werden, unabhängig davon ob eine tatsächliche Leistung aktuell bezogen wird oder nicht.

Der Gesetzentwurf ist auch im Internet unter der Adresse www.vorarlberg.at abrufbar.

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