Flexible und vernünftige Lösungen für die Menschen sind bei der derzeitigen Wirtschaftslage gefragt. Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell, das mit unseren Rechtsexperten erarbeitet wurde, ist es möglich, auf aktuelle Marktsituationen schnell und effizient zu reagieren”, erklärt AK-Präsident Hubert Hämmerle.
Höhere Flexibilität ist notwendig
Das derzeitige Kurzarbeitsmodell kann maximal für die Dauer von drei Monaten geltend gemacht werden. Ebenso sieht es eine Reduktion der Normalarbeitszeit von lediglich 20 Prozent vor. Bei größeren Auftragseinbrüchen sind diese Maßnahmen weder für die Arbeitnehmer/innen noch für die Betriebe ausreichend. Was wir jetzt benötigen ist ein flexibles Kurzarbeitsmodell”, ist Hämmerle überzeugt.
Sechs Eckpunkte des AK-Kurzarbeitsmodells
Dauer der Kurzarbeitsphase bis zu einem Jahr. In spezifischen Branchen – wie beispielsweise der Autozulieferindustrie – mit Verlängerungsoption um ein weiteres halbes Jahr
Die Reduktion der Normalarbeitszeit kann – durchgerechnet auf den Zeitraum der Kurzarbeitsphase – bis zu 40 Prozent betragen
Die Kurzarbeitshilfe soll mindestens 70 Prozent des Nettolohnausfalls abdecken
Wird während der Phase der Kurzarbeit eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt, erhöht sich die Nettolohnersatzrate für den Arbeitnehmer auf 80 Prozent
Verpflichtung der Betriebe – während der gesamten Dauer der Kurzarbeit – sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge in der Sozialversicherung zu entrichten
Bevor Kurzarbeit durchgeführt wird, müssen die Betriebe nachweislich alle sonstigen Maßnahmen wie Überstundenreduktion, Urlaubsabbau oder die Kündigung von Leasingarbeitsverhältnissen (Umwandlung in Normalarbeitsverhältnisse) ausgeschöpft haben
Weiterer Kaufkraftverlust vermeiden
Jene Kosten, die bei der drohenden Kündigungswelle zu erwarten sind, würden nicht wesentlich unter jenen Kosten liegen, die durch die Ausnützung der Kurzarbeitshilfe entstehen. Neben dem Aspekt, dass die Menschen durch die Einführung des neuen Kurzarbeitsmodells weiterhin im Arbeitsmarkt integriert wären, würden auch die hohen Kosten in der Arbeitslosenversicherung, die Ausfälle an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer wegfallen. Kündigungen bedeuten aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachtet zudem einen weiteren Kaufkraftverlust. Mit dem Kurzarbeitsmodell der AK Vorarlberg würde auch in diesem Bereich gegengesteuert werden”, so Hämmerle abschließend.
Quelle: AK Vorarlberg
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