Zwar darf weiterhin mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Für Jürgen Wagner, Pressesprecher des ÖAMTC Vorarlberg, gestaltet sich die technische Umsetzung hier aber schwierig. „Der ÖAMTC rät allen Radfahrern anzuhalten, um jemanden anzurufen.“
Eigene Fahrradstraßen
Einen erfreulicheren Punkt des Fahrrad-Paketes stellen die künftigen Fahrradstraßen dar, welche Autos nur in Ausnahmefällen mitbenutzen dürfen – etwa Anrainer zur Zu- oder Abfahrt. In den sogenannten Begegnungszonen sieht es anders aus, wie Wagner erklärt: „Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.“
Eine solche befindet sich beispielsweise schon in Dornbirn bei der Kreuzung Bahnhofstraße/Moosmahdstraße. Die Fertigstellung der Begegnungszone beim Landeskrankenhaus Bludenz steht unmittelbar bevor. Neu ist auch die teilweise Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht. Ende des Monats wird es verschiedene Verkehrszeichen geben. Bei quadratischen Schildern steht es den Radlern frei, zu fahren, wo sie möchten, während die runden zur Nutzung verpflichten.
Beleuchtung Privatsache
Zu Änderung kommt es darüber hinaus in den Beleuchtungsvorschriften. Dass der Handel Fahrräder bald ohne Lichtanlage verkaufen darf, hält Wagner für vernünftig. So werde die Verantwortung auf den Verkehrsteilnehmer übertragen. Bei Sportgeräten wie Rennrädern oder Mountainbikes ist dies ohnehin schon länger üblich. Serienmäßig angebrachte Lichter seien im Hinblick auf Qualität und Ausführung nämlich meistens in einem bedenklichen Zustand, die Anschaffung sogenannter Stecklichter, die für mehrere Räder verwendet werden können, daher sinnvoller.
Wenig begeistert zeigt sich der ÖAMTC-Sprecher von der Neuerung, neben Sitzen auch spezielle Transportkisten zur Beförderung von Kindern zu erlauben. Diese müssen genauso wie Sitze mit dem Fahrrad verbunden sein und einen Gurt aufweisen. „Durch diese Kisten entstehen leider mehr Fragezeichen als Nutzen.“ Auf bewährte Transportmittel wie einen Kindersitz oder einen Anhänger zurückzugreifen, halte er daher für weitaus besser.
Saftige Strafen für “Alko-Radler”
Nicht vergessen werden sollten zum Saisonstart bereits länger bestehende Regelungen. Wie das gesetzliche Alkohollimit von 0,8 Promille für jeden, der mit dem Rad unterwegs ist. Bei Nichteinhaltung winken Strafen von 800 bis zu 5900 Euro. Durch Drogen beeinträchtigen Radlern drohen Bußgelder von bis zu 3700 Euro.
Wer gegen die StVO verstößt oder diese ignoriert, muss ebenfalls damit rechnen, von der Exekutive um bis zu 726 Euro belangt zu werden. Grundsätzlich ist das Lenken eines Fahrrades ab einem Alter von zwölf Jahren erlaubt, mit einem Fahrradausweis sogar ab zehn Jahren. Wer in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person ist, darf dies auch schon früher. (VN/Monique Kraft)
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